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Die „Zigeuner“ und die Personenfreizügigkeit
Thomas Huonker
aus Debatte Nummer 9 - Juli 2009
Am 8. Februar 2009 fand die Abstimmung über die Erweiterung der Personenfreizügigkeit auf Bulgarien und Rumänien statt. Was bedeutet das Abstimmungsergebnis für Fahrende? Der Autor dieses Beitrags, Thomas Huonker, ist einer der besten Kenner der aktuellen Situation der Fahrenden verschiedener Herkunft in der Schweiz. (Red.)

Die Schweiz hat eine lange Tradition der Ausgrenzung „Unerwünschter“. „Zigeuner“, Juden und fremde Arme wurden über Jahrhunderte hinweg ausgewiesen, gebrandmarkt, bei erneuten Einreiseversuchen gehängt oder verbrannt (siehe Kasten hierzu). Einzig von 1848 bis 1888 herrschte in der Schweiz allgemeine Personenfreizügigkeit, auch für Roma (zur Begriffsdefinition siehe Kasten). Doch schon ab 1888, bis 1972, wurde „Zigeunern“ die Einreise wieder verboten.1) Diese Einreisesperre galt auch von 1933 bis 1945. Sie führte zur Rückweisung von Flüchtlingen auch dieser Gruppe in den Holocaust.

Dr. Alfred Siegfried, Leiter des „Hilfswerks für die Kinder der Landstrasse“, untersucht jenische Mündel. Foto von Hans Staub, 1953.

Trotz Einreisesperre reisten viele Roma schon ab etwa 1960 unerkannt als jugoslawische Fremdarbeiter in die Schweiz ein. In den 1990er Jahren erhielt eine Anzahl Roma als Flüchtlinge aus den Balkankriegen Asyl, aufgrund ihrer schweren Verfolgungslage zwischen allen Fronten. Andere wurden ausgeschafft; die Praxis der Kantone war und ist uneinheitlich. Heute leben ungefähr 30'000 Roma in der Schweiz, nachdem eine brutale Ausgrenzungspolitik dies jahrhundertelang verhinderte.

Ein unheilvolles "Hilfswerk"

Ungefähr zeitgleich wie die Aufhebung der Einreisesperre gegenüber „Zigeunern“, 1973, endeten auch die Aktivitäten des „Hilfswerks für die Kinder der Landstrasse“ der Pro Juventute. Mitfinanziert von Bund und zahlreichen Kantonen und Gemeinden, betrieb es seit 1926 den Versuch, unsere ab 1851, teils schon vorher eingebürgerten jenischen Mitbürger als ethnische Gruppe zu zerstören. Dies geschah durch die systematische Auflösung jenischer Familien, ohne Rücksicht auf die psychischen Schäden bei den isolierten Kindern und bei den ihrer Kinder beraubten Eltern.2)
Diese Folgeschäden wurden von Psychiatern und anderen Wissenschaftern als Zeichen angeblicher „erblicher Minderwertigkeit“ der Jenischen dargestellt. Die Schweiz foutierte sich darum, dass laut Genozid- Konvention der UNO3) vom 10. Dezember 1948, Artikel II, Absatz e) „gewaltsame Überführung von Kindern der Gruppe in eine andere Gruppe“ ein Tatbestand des Völkermords ist, selbst nach der späten Ratifikation dieser Konvention durch die Schweiz im Jahr 1999. Die Täter blieben unbestraft.

Ausgewiesen, gebrandmarkt, gehängt oder verbrannt
Tagsatzung in Zürich vom 20. September 1510: „Auf diesen Tag ist auch die grosse Beschwerde angezogen worden, welche man allerorts in der Eidgenossenschaft von den Zigeunern ('Zegynen') hat, die biderben Leuten das Ihrige stehlen und 'eben auch sorgklich fürent'. Desshalb wird beschlossen, sie aus dem ganzen Gebiet der Eidgenossenschaft zu verbannen, bei Strafe des Hängens, wenn sie selbes wieder betreten.“ Amtliche Sammlung der älteren Eidgenössischen Abschiede, Bd.3, Abt.2, S.508.
Tagsatzung in Baden vom 27. Juni 1568: „Auf einen Bericht des Landammann Schorno von Schwyz, dass ein gewisser Adam Brünster von Kammerstein aus dem Innthal zu Glarus mit dem Rad gerichtet und dann verbrannt worden sei und dass derselbe drei ander Brandstifter als seine Gehülfen angegeben habe (die er benennt und genau signalisiert), wird beschlossen: Es soll der auf letzter Jahrrechnung zu Baden erlassenen Verordnung in Betreff der starken Bettler, Landstreicher, Heiden, Zigeuner und herumstreifenden Sondersiechen genau nachgelebt werden.“ Amtliche Abschiede-Sammlung, Bd.4, Abt.2, S.389. Diese und zahlreiche weitere historische Quellen auf Thomas Huonkers Webseite: www.thata.ch

Gelten Menschenrechte für Fahrende nicht?

Seit einigen Jahrzehnten stehen Versuche von Staaten, rassistische oder andere Beschränkungen der Chancengleichheit, Freizügigkeit, freien Berufswahl etc. aufrechtzuerhalten, in offenem Widerspruch zu Deklarationen der Menschenrechte, die seitens der UNO weltweit, seitens des Europarats europaweit gelten. Für staatliche Stellen, die solche Deklarationen nicht umzusetzen gewillt sind, gibt es im Prinzip zwei Wege. Ein Staat kann sich von den Instanzen, welche diese Menschenrechts-Konventionen proklamierten, fernhalten. So machte es die Schweiz bis 2002 gegenüber der UNO. Oder ein Staat ratifiziert wohl solche menschenrechtlichen Übereinkünfte, missachtet sie jedoch faktisch. Eben deshalb gibt es internationale Kontrollkonsultationen dazu; doch können diese die Staaten nur ermahnen und kritisieren betreffend jener Punkte, wo ihre Praxis im Widerspruch zur Menschenrechtsnorm steht. Nur wenn die gesamte Staatengemeinschaft durch von der UNO beschlossene Massnahmen, bis hin zu Boykott oder bewaffnetem Eingreifen, gegen menschenrechtswidrige Praktiken vorgeht, werden diese Normen gegen den Widerstand von Staaten durchgesetzt. So wurde die Apartheid in Südafrika zu Fall gebracht. Bekannt ist, dass diese Massnahmen sehr selektiv angewandt werden, und insbesondere solange einige Mächte in der UNO über ein Veto-Recht verfügen, kaum je gegen diese angewandt werden dürften, auch wenn einige davondur chaus Anl as s da zu geb en (beispielsweise China betreffend Tibet, Uiguren; USA betreffend die Entrechtung der Ureinwohner; Russland betreffend Tschetschenien) - ganz zu schweigen davon, dass die Menschenrechtslage immer wieder als Vorwand benutzt wird für imperialistische Interventionen, deren Durchführung dann selber mit schweren Menschenrechtsverletzungen verbunden ist.

Anton Reinhardt, ein 1927 geborener Sinto, floh am 25. August über den Rhein aus dem Spital Waldshut, wo er zwangssterilisiert werden sollte. Die Schweizer Behörden schoben ihn am 8. September 1944 ins Nazireich zurück. Am 22. April 1945 wurde er von der SS erschossen.

Systematische Diskriminierung in der Schweiz

Mit der Verweigerung des Frauenstimmrechts bis 1971, dem Saisonnierstatut, der Asylpolitik, welche im 2. Weltkrieg und auch danach wiederholt Flüchtlinge ihren Verfolgern auslieferte, verstiess und verstösst die Schweiz weiter gegen grundlegende Gebote des Anspruches auf Gleichbehandlung unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion und Gruppenzu-gehörigkeit. Sie tut das auch betreffend Personen-freizügigkeit und ist dabei nicht allein. Die USA und die EU schützen sich an ihren Grenzen mit Zäunen gegen Einwanderer aus armen Ländern.

Vor diesem Hintergrund war die Kampagne der Regierung, der Arbeitgeber und aller Parteien ausser SVP, SD und PNOS für die Personenfreizügigkeit auch für Bürger der beiden neuen EUMitgliedstaaten Rumänien und Bulgarien, mit ihrem hohen Roma-Anteil in der Bevölkerung, keineswegs eine Kampagne für eine allgemeine und gleiche Personenfreizügigkeit. Sie war vielmehr geleitet von Verlustangst um die ökonomischen Vorteile aus der bilateralen Kooperation mit der EU betreffend Arbeitsmarkt, Handel, Forschung, Flugregelungen, Transit und so weiter.

Roma-Musiker vor einer UBS-Filiale, Bern, 2005. Foto Thomas Huonker

Deshalb hörte man in dieser Debatte, neben den peinlichen Rückgriffen von SVPExponenten auf alte rassistische Vorurteile gegen die Roma, erfreulich interessierte und aufgeschlossene Voten bezüglich Roma auch aus Kreisen, die sich vorher nur sehr selten für deren prekäre Lage, Armut und Diskriminierung interessiert oder gar für deren Behebung engagiert hatten.

Die 60 Prozent Zustimmung zur Ausweitung der Personenfreizügigkeit am 8. Februar 2009 waren auch ein Votum gegen die jahrhundertelange Ausgrenzungspolitik gegenüber den Roma. Allerdings ist es keineswegs so, wie die SVP und SD behaupteten, dass dieses Abstimmungsresultat den rund 3 bis 6 Millionen Roma aus Rumänien und Bulgarien die Tore der Schweiz weit öffnen würde. Sie müssten zur Einreise einen Arbeitsvertrag vorweisen können. Doch ist die Schweizer Wirtschaft, von der Finanzkrise voll getroffen, bekanntlich schon im Abschwung; die Patrons sind am Entlassen, nicht am Einstellen; zudem fehlen den Roma, aufgrund der Diskriminierungen in ihren Heimatländern, meist die gewünschten beruflichen Qualifikationen.

Sinti, Roma, Jenische...
„Angehörige der kulturellen Minderheiten, die von der Mehrheitsgesellschaft – oft abschätzig – 'Zigeuner' genannt werden, rechnen sich verschiedenen ethnischen Gruppen zu. Von den meisten wird Roma als gruppenübergreifende Bezeichnung verwendet. Roma bedeutet 'Menschen' und stammt aus der Sprache Romanes. Die seit Jahrhunderten hauptsächlich in Deutschland, Frankreich und Italien lebenden Roma bezeichnen sich als Sinti. [...] Jenische nennen sich die in der Schweiz, Deutschland und Österreich lebenden Angehörigen fahrender oder sesshafter Lebensweise, die nicht Romanes sprechen.“ Zur weiteren Klärung und Problematisierung der Begriffe, siehe Thomas Huonker und Regula Ludi, „Roma, Sinti und Jenische: Schweizerische Zigeunerpolitik zur Zeit des Nationalsozialismus“, Kapitel 1.1 Kategorien und Terminologie, dem dieses Zitat entnommen ist.

Freizügigkeit ist ein schönes Wort

Als Touristen durften Roma schon früher einreisen; mittellose Touristen, die in Bahnhofunterführungen singen und unter Brücken übernachten, werden aber vor wie nach dem 8. Februar 2009 als „Personen, deren Anwesenheit nicht geregelt ist“, ausgeschafft. Eigens zu diesem Zweck wurde z.B. das entsprechende Rücknahmeübereinkommen mit Rumänien von 1996 im Sommer 2008 insofern noch „verbessert“, als Rumänien nun zur Rücknahme von in der Schweiz Unerwünschten nicht nur dann verpflichtet ist, wenn es rumänische Bürger sind, sondern auch, wenn es Bürger anderer Staaten oder Staatenlose sind, die via Rumänien einreisten.

In den meisten Kantonen geschieht diese Säuberung des Strassenbilds unauffällig und kontinuierlich. Wenn in einer Region eine allzu grosse Zahl musizierender Roma auftauchen, werden Spezialmassnahmen getroffen, wie in Genf im Herbst 2007, wo zunächst durch verschärfte Kontrollen, bald auch durch neue kantonale Wegweisungsgesetze Remedur geschaffen wurde.

Freizügigkeit bleibt also ein schönes Wort, das für viele Roma nach wie vor nicht gilt. Ganz abgesehen davon, dass Freizügigkeit in der Schweiz wohl Bürger der EU und einiger anderer reicher Länder meint, nicht aber Menschen aus armen Ländern Afrikas, Lateinamerikas und Asiens. Denn wohl darf das Kapital global frei zirkulieren – unkontrolliert bis zur Krise. Doch eine allgemeine Personenfreizügigkeit für alle Menschen ist noch lange nicht in Sicht.

1) „Speziell diejenigen Gruppenangehörigen, die fahrenden Gewerben nachgingen und in Wohnwagen und Zelten wohnten, konnten selten die Grenzen legal überschreiten. [...] Die Schweiz aber schloss, zunächst in alleiniger Kompetenz der Grenzkantone, ab 1888 als erstes und lange einziges Land Europas vor den durchziehenden Roma die Grenzen; die Grenzsperre wurde ab 1906 ergänzt durch das rassistische Verbot der Benutzung von Schweizer Eisenbahnen und Dampfschiffen durch 'Zigeuner'„. Thomas Huonker, Schweizer Polizei-Instanzen, Interpol und die Verfolgung von Roma, Sinti und Jenischen im 20. Jahrhundert, in 7eue Wege, Zürich, 7r.10, Oktober 2000.

2) Ab 1926 wurden jenischen Familien systematisch Kinder entrissen und in Heimen oder bei Pflegefamilien platziert. Etliche Kinder und Jugendliche landeten für Jahre in Strafanstalten und psychiatrischen Kliniken. Wehrten sich die Eltern gegen die behördliche Kindswegnahme, wurden sie nicht selten selber entmündigt. Von dieser grausamen Massnahme des „Hilfswerks“ Kinder der Landstrasse der Stiftung Pro Juventute waren mindestens 600 Kinder betroffen.

3) „In dieser Konvention bedeutet Völkermord eine der folgenden Handlungen, die in der Absicht begangen wird, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören: a) Tötung von Mitgliedern der Gruppe; b) Verursachung von schwerem körperlichem oder seelischem Schaden an Mitgliedern der Gruppe; c) vorsätzliche Auferlegung von Lebensbedingungen für die Gruppe, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen; d) Verhängung von Massnahmen, die auf die Geburtenverhinderung innerhalb der Gruppe gerichtet sind; e) gewaltsame Überführung von Kindern der Gruppe in eine andere Gruppe.“ Übereinkommen vom 9. Dezember 1948 über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes, Artikel II.

Mord an Roma in Ungarn, Diskriminierung in aller Welt
In der Ortschaft Tatarszentgyörgy, Ungarn, wurden am 23. Februar 2009 ein Vater und sein kleiner Sohn regelrecht hingerichtet. Zunächst hatten die Täter das Haus der Roma-Familie Csorba in Brand gesetzt und dann die Flüchtenden mit einer Schrotflinte erschossen. Die grausame Tat ist nur einer unter vielen Überfällen gegen Roma in Südosteuropa in den letzten Jahren – dies in einer Situation von krasser Diskriminierung dieser Bevölkerungsgruppe in allen gesellschaftlichen Belangen. Auch in Italien findet mit behördlicher Unterstützung letzthin eine regelrechte Roma-Hetze statt. – Die Roma sind die grösste Minderheit Europas. Kein Staat und keine Institution fühlt sich zuständig für den Kampf gegen die Diskriminierung und Gewalt, die den Menschen der diversen fahrenden Kulturen angetan wird. Den Übergriffen der extremen Rechten sind sie schutzlos ausgeliefert. Die radikale Linke wiederum sieht in ihnen allzu oft kein Subjekt gesellschaftlicher Veränderungen. Das muss sich ändern, wenn für eine solidarische Welt für alle gekämpft werden soll. (Red.)


Thomas Huonkers Beitrag in der Bergier-Kommission
Der Historiker Thomas Huonker hat im Rahmen der Bergier-Kommission die Politik der schweizerischen Behörden gegenüber Roma, Sinti und Jenischen im Zweiten Weltkrieg untersucht. In der zweiten Hälfte der 1990er Jahre hat die Unabhängige Expertenkommission Schweiz – Zweiter Weltkrieg (UEK) unter der Leitung von Jean- François Bergier („Bergier-Kommission“) im Zusammenhang mit dem Bankenskandal um die so genannten nachrichtenlosen Vermögen jüdischer Opfer des NS-Regimes die Beziehungen der Schweiz zu den Achsenmächten umfassend untersucht. Thomas Huonker war in diesem Rahmen mit der Erforschung der bislang vernachlässigten Opfergruppe der Roma, Sinti und Jenischen beauftragt. Zusammen mit Regula Ludi hat er die Studie „Roma, Sinti und Jenische: Schweizerische Zigeunerpolitik zur Zeit des Nationalsozialismus“ verfasst, 2001 in Buchform erschienen im Chronos Verlag. Auf der Webseite der UEK sind alle Veröffentlichungen der Kommission mit Teilstudien aufgeführt und teilweise online verfügbar: www.uek.ch.

 


 


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