Auf die Galeeren!
Aus dem Erlass des französischen Königs Louis XIV. (1682): „Darum machen wir es unseren Landeshauptmännern zur Pflicht, alle, die sich Bohémiens oder Egyptiens nennen und ihre Frauen und Kinder festzunehmen oder festnehmen zu lassen, die Männer an die Kette der Verbrecher fesseln zu lassen, damit sie auf unsere Galeeren gebracht werden und dort lebenslänglich dienen. Bezüglich der Frauen und Mädchen ordnen wir an, dass sie das erste Mal, da man sie dabei antrifft, dass sie das Leben von Bohémiens führen, kahl zu scheren, und bezüglich der Kinder, sie soweit sie nicht imstande sind, auf unseren Galeeren zu dienen, in die nächsten Armenhäuser zu bringen, damit sie dort verpflegt und auferzogen werden wie die dort eingesperrten anderen Kinder. Falls die besagten Frauen fortfahren zu vagabundieren und als Bohémiens zu leben, befehlen wir, sie auszupeitschen und des Königreichs zu verweisen, das ganze ohne alle Form rechtens.“ Der Zürcher Dominikanermönch Felix Fabri, der 1483 nach Jerusalem gepilgert war, schildert das Los venezianischer Galeerensklaven so: „Auf der untersten Stufe der Schiffsrangordnung stehen die Galeotae oder Galeoti, die Ruderknechte, die auf den Querbänken sitzen und die Ruder handhaben. Es gibt viele, und alle sind robust, sie haben die Eselsarbeiten auf dem Schiff zu verrichten, zu denen sie mit Geschrei, Peitschenhieben und Flüchen angetrieben werden. Diese Galeoten sind meistens von den Kapitänen gekaufte Sklaven, andere gehören dem niedersten Stand an, Kriegsgefangene, Landflüchtige, Vertriebene oder Heimatlose befinden sich darunter.“ |
Ein Reisebericht aus Rumänien schildert 1856 das Elend der Zigeuner: „Am Morgen rief sie der Verwalter des Grundherrn mit der Peitsche in der Hand zusammen, um ihnen die Tagesarbeit zuzuteilen. Es war ein herzzerreissender Anblick: Eine Schar übelriechender, abgezehrter, vor Kälte zitternder Gestalten, auf welche der Verwalter zu seinem Vergnügen oder um dem vom Fenster herabblickenden Herrn seinen Eifer zu beweisen, unbarmherzig mit der Peitsche einschlug.“ |
So schrieb der Amtmann von Leiningen im Jahr 1760 über das Vorgehen von Dorfmiliz und Bauern gegen eine Gruppe von Sinti in der Grafschaft Falkenburg: „Die Hütten, worinnen die Weiber und Kinder lagen, wurden von Bauern und Milizen gestürmt und die Weiber und Kinder mit Bajonetten und Gabeln jämmerlich zerstochen und zerschlagen. Ein Bübchen von 7 bis 8 Jahren ist dergestalt übel zugerichtet worden, dass solches, als es vom Schlachtfeld weg und nach Hofstetten gebracht werden sollte, unterwegs seinen Geist aufgegeben. Auch eine Frau ist an den vielen Wunden gestorben. Nach Aussagen der Untertanen soll in einer Hütte, welche angezündet worden, eine Frau mit zwei Kindern lebendig verbrannt worden sein. Der Schultheiss soll beständig gerufen haben: Steche tot, schlage tot. Die Hütten wurden geplündert. Der erbarmungswürdige Zustand dieser eingebrachten Zigeunerleute, deren 26 an der Zahl sein sollen, ist nicht genugsam zu beschreiben. Die mehrsten von diesen eingebrachten Gefangenen, auch die Kinder und sogar die Kindbettkinder, sollen zum Teil schwer blessiert und darunter einer Frau zwei Rippen im Leibe entzwei sein. Diese liegen nun in der Gemeindestube elendiglich beisammen, ohne dass sich noch jemand um sie oder ihrer Blessuren bekümmert oder nachfragt. Wer noch ein menschliches Gefühl hat, muss sich über das Elend dieser armseligen und übel zugerichteten Menschen erbarmen. Es sind Zigeuner, aber es sind auch Menschen.“ |