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Der untenstehende Text erschien 2001 in der Broschüre zur Ausstellung "Die Fahrenden. Die Jenischen zwischen Vinschgau, Oberinntal, Graubünden, Schwaben und Bayern", welche im Schloss Landeck vom 21. Juli bis zum 19. September desselben Jahres stattfand.

Wissenschaft und Jenische in der Schweiz
von Thomas Huonker

Der Polizeimann J. Krapf von Reding äusserte sich 1864 zur Geschichte der Fahrenden in der Schweiz und vertrat die Meinung, beim Fahrenden Volk der Mitte des 19. Jahrhunderts handle es sich um die Nachfahren jener „mangones“, „cotiones“ und „ioculatores“, denen schon die Kapitulare Karls des Grossen Vagieren, Wahrsagen, Gaukelspiele und Schaustellerei gezähmter Tiere verbieten wollte. Er zieht die Linie weiter über Pamphilus von Gengenbach, der einem ähnlichen Personenkreis des 15. und 16. Jahrhunderts die Sprache „rotwälsch“ oder „mängisch“ zuschreibt. Texte des 17., 18. und 19. Jahrhunderts nannten diese Sprache dann Kochemer Sprache, jenisch, lussenkaudisch, kauderwelsch oder pomperlusisch; die Namen der Nichtsesshaften lauteten im 18. Jahrhundert in der Schweiz, immer laut Krapf von Reding, „Korbmacher, Kessler, Spengler, Gewürz-, Pulver-, Krätzen-, Schleifsteinträger, Schwumkrämer, Bürstenbinder, Schaubhuter, Sterzer, Liederkrämer, Meermannen, Legner, fremde Marktschreier Quacksalber, Musikanten und Spielleute“.
Der Schweizer Jurist Rüttimann schilderte 1862 die Verfolgung dieser Unerwünschten:
„Man examinierte sie auf der Folter über ihre Herkunft und schickte sie nach Hause. Sie wurden zum Eintritt in ausländische Militärdienste gezwungen oder wohl auch förmlich als Galeerensklaven verkauft. (...) In dem kleinen Bremgarten sollen in einem einzigen Jahr 200 Vagabunden hingerichtet worden sein. Viele Hunderte solche Unglückliche wurden ohne Umstände erschlagen oder nach kurzem Verfahren hingerichtet, Tausenden wurden die Ohren geschlitzt, eben so viele auf der Stirn gebrandmarkt.“
Die Brandmarkung erfolgte gemäss eidgenössischem Beschluss von 1741 mit dem Zeichen O.S. (Oberschweiz).
Mit Bedauern registriert Krapf von Reding die Humanisierung des Strafrechts im Zug der Aufklärung:
„Gerade zu der Zeit, als die Polizei mit Erfolg beschäftigt war, die Räuber- und Gaunerbanden auf rationelle Weise zu zerstören, ersannen die deutschen Philosophen und Juristen jene zahlreichen Strafrechtstheorien, mit denen sie weder die Gauner genieren, noch die Besitzenden beruhigen, noch sich selbst über den Zweck und Nutzen der Strafe verständigen konnten.“
Mit Befriedigung stellte Krapf von Reding hingegen fest, dass das mit den ersten Polizeifotografien überhaupt versehene eidgenössische Signalementbuch und das verbesserte Pass- und Meldewesen in der Zeit der Abfassung seiner Schrift der jenischen Kultur und Lebensweise in der Schweiz arg zusetzten:
„Die Kenntnis der Zinken (Geheimzeichen) und Gaunersprache verschwand nach und nach unter den Heimatlosen; nur die Hervorragendern derselben (...) kannten noch eine gewisse Anzahl jenischer Wörter.“

Krapf von Reding steht in einer Linie mit ähnlichen damaligen wissenschaftlichen Lehren deutscher Polizeiexperten gegenüber jener nichtsesshaften Menschengruppe, die sie unter dem Namen Gauner kollektiv als kriminell abqualifizierten.
Ein spezifischer Beitrag der Schweizer Wissenschaft zur Verfolgung der Fahrenden ist hingegen die medizinische und psychiatrische Kollektivdiagnose der sogenannten „Vaganten“ als krank und psychisch abnorm.
Max Küchler errang 1855 in Bern den Titel eines Doktors der Medizin und Chirurgie mit seiner Dissertation „Über die Krankheit der Vaganten“. Die von ihm beschriebenen Symptome würde man heute als Zeichen von Verelendung und Mangelernährung deuten.
Moritz Tramers Zürcher Dissertation „Vaganten“ von 1916 befasste sich hauptsächlich mit Einzelwanderern, nicht mit den Jenischen, die ja im Familienverband reisten. Doch der vom Psychiater Tramer als „endogener Faktor“ der „Vagantität“ bezeichnete „Wandertrieb“ blieb ein Eckstein der medizinisch-psychiatrischen Theorien betreffend die „Vagantität“.

Erst der Psychiater Johann Josef Jörger aus Vals, Graubünden, richtete das Hauptaugenmerk der Schweizer Vagantitätstheorien auf die Jenischen und sah in „dem eingeborenen Vaganten ein vom Urahn begründetes, vom Ahnen gehäuftes, unheilvolles Erbe von moralisch-ethischem Schwachsinn“. Dieses „unheilvolle Erbe“ gelte es durch Einsperrung, frühe Kindswegnahmen, Verhinderungen von Ehen der Jenischen untereinander „auszugleichen“. Er zielte damit auf die Vernichtung der jenischen Identität, Sprache und Lebensweise insgesamt ab und brachte die Stiftung Pro Juventute und viele staatliche Stellen schliesslich ab 1926 dazu, sein Programm ein grosses Stück weit in die Tat umzusetzen.
Als Buch erschien Jörgers Hauptwerk „Psychiatrische Familiengeschichten“ 1919 in Berlin. Es wurde fortan nicht nur bei späteren Verfolgern von Jenischen, Sinti und Roma wie Robert Ritter zum Standardwerk. Zusammen mit anderen anhand von Familienstammbäumen erstellten Sammeldiagnosen längst verstorbener wie auch kaum geborener „Abnormer“ und „erblich Minderwertiger“ diente auch Jörgers genealogische Aufstellung als Baustein zur Konstruktion jener Theorien, welche die Zwangssterilisation oder, weitergehend, die „Euthanasie“, d.h. die Ermordung, der „erblich Minderwertigen“ empfahlen.
Jörgers diffamierende Darstellung von zwei jenischen Familien aus Graubünden diente Otto Kankeleit (in dessen Buch „Die Unfruchtbarmachung aus rassenhygienischen und sozialen Gründen“, München 1929) ebenso wie Joseph Mayer als Beleg für die zu verhindernde Vermehrung „Minderwertiger“; Mayers Buch „Gesetzliche Unfruchtbarmachung Geisteskranker“ (Freiburg 1927) warb aus katholischer Warte für „eugenische“ Zwangssterilisationen.
Auch in der Schweiz wurden solche Zwangsoperationen durchgeführt. Im Kanton Waadt geschah dies seit 1928 aufgrund des ersten europäischen Gesetzes zur „eugenischen“ Sterilisation von ärztlicherseits als „erbkrank“ Diagnostizierten, in anderen Kantonen schon seit Ende des 19. Jahrhunderts in einer rechtlichen Grauzone. In Deutschland waren solche Sterilisationen bis 1933 als Körperverletzung verboten, hingegen hatten sie in vielen Staaten der USA, wo sie oft gezielt an Schwarzen, Indianern und Latinos ausgeführt wurde, eine längere Tradition seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Dort wie auch in England und den skandinavischen Staaten wurden Zehntausende von „Erbkranken“ und „erblich Belasteten“ zwangssterilisiert.
Auch in der Schweiz stützten sich die Verfechter dieser Bestrebungen unter anderm auf Jörgers Darstellung. So bezieht sich Erwin Oberholzer in seinen Vorschlägen betreffend „Kastration und Sterilisation von Geisteskranken“ aus dem Jahr 1911 auf die schon 1905 publizierte erste „Psychiatrische Familiengeschichte“ Jörgers als Beispiel aus der Zielmenge solcher ärztlicher Eingriffe.
Der Jurist Rudolf Waltisbühl befürwortete dann in seiner Zürcher Dissertation von 1944 („Die Bekämpfung des Landstreicher- und Landfahrertums in der Schweiz“) die Zwangssterilisation von Fahrenden: „In eugenischer und kriminalpolizeilicher Hinsicht möchten wir deshalb die Sterilisation einzelner schwer erbkranker Landfahrertypen befürworten (....), handelt es sich doch bei der Nachkommenschaft von Landfahrern eigentlich um unglückliche Individuen (...). Unseres Erachtens ist deshalb die Geburt eines solchen Individuums auf künstlichem Weg zu verhindern, da es (...) nichts besseres zu tun versteht, als wiederum eine zahlreiche, erblich belastete Nachkommenschaft auf die Welt zu stellen.“
Etliche einzelne Jenische, Frauen und Männer, wurden so in der Schweiz zwangssterilisiert, teilweise auch mittels Röntgenstrahlen oder anlässlich von Geburten oder Abtreibungen. Genaue Zahlen fehlen mangels genauer Nachforschungen in dieser Frage noch.

Die von Erblichkeitstheorien ausgehenden Forschungen über und an Fahrenden gingen in der Schweiz auch nach 1945 weiter. So schrieb der Mediziner Constant Wieser 1952 seine Dissertation „Erbbiologische Bestandesaufnahme einer Unterengadiner Gemeinde mit tirolischem Einschlag“ und stiess dabei auf Menschen, von denen er schrieb: „Rückblickend muss diese Familie biologisch von anderen eingewanderten Tirolern unterschieden und bei den fahrenden Familien eingereiht werden.“

Unbekümmert nahmen Forscher der fünziger und sechziger Jahre auch Einblick in die abwertenden Akten, die das „Hilfswerk für die Kinder der Landstrasse“ über die geraubten jenischen Kinder und ihre Verwandtschaft angelegt hatte; erst als sich kritische Forscher um Einsicht in diese Akten bemühten, wurden sie mit einer Sperrfrist von 100 Jahren belegt. So arbeitete der Psychologe Walter Haesler für seine Dissertation von 1955 in Neuchâtel mit Pro-Juventute-Akten. Er zitierte unkritisch die Arbeiten von Jörger, Tramer, Ritter und Waltisbühl, verwendete dieselben Codenamen für die Familien, die Jörger und der „Hilfswerk“-Leiter Siegfried geprägt hatten, und übernahm auch deren Werturteil über diese „familles errantes“. Seine Dissertation ist über weite Teile eine Zusammenfassung und Uebersetzung der „Hilfswerk“-Akten.
Noch einfacher machte es sich der Psychiater Benedikt Fontana, der in den sechziger, siebziger und achtziger Jahren die Nachfolge Jörgers als Direktor der Kantonalen Psychiatrischen Klinik in Chur innehatte. Er schrieb weite Teile seiner Dissertation aus der Diplomarbeit einer Sozialarbeiterin ab. Auch diese hatte aufgrund der „Hilfswerk“-Akten die negative Typisierung der Jenischen im Stil Jörgers übernommen, und so tat es auch Fontana. Was er nicht aus der Arbeit der Sozialarbeiterin übernahm, übernahm er von seinem Vorgänger Jörger, und dies im Jahr 1968, dem Erscheinungsjahr seiner Dissertation. Einzig den Jargon für den Titel hat er etwas modernisiert: „Nomadentum und Sesshaftigkeit als psychologische und psychopathologische Verhaltensradikale: Psychisches Erbgut oder Umweltsprägung.“ Unter seiner Leitung, wie auch unter der seiner Vorgänger Jörger und Pflugfelder, waren gerade in der Churer Psychiatrischen Klinik Waldhaus viele Jenische interniert und therapiert worden, und die Klinik führte die „psychiatrischen Familiengeschichten“ Jörgers anhand nachgeführter und auf andere Familien ausgeweiteter Stammbäume sorgsam weiter.
Die jenische Schriftstellerin Mariella Mehr, die selber auch in dieser Klinik begutachtet und mit Elektroschocks und Insulinkuren behandelt worden war, versuchte vergeblich, Fontana wegen der Unselbständigkeit und des Inhalts seiner Arbeit den Doktortitel aberkennen zu lassen, was die zuständigen Instanzen aber ablehnten. Immerhin entschuldigte sich der Verlag für den Druck von Fontanas Dissertation, und 1998 wurde Mariella Mehr der Ehrendoktortitel der Universität Basel zuerkannt.

Zwar hatte Sergius Golowin seit 1966 in vielen Publikationen immer wieder die rassistischen Vorgaben des schweizerischen Antiziganismus und insbesondere des „Hilfswerks für die Kinder der Landstrasse“ kritisiert, und nach einer Artikelreihe des Beobachters 1972/73 wurde das Hilfswerk aufgelöst. Aber noch in den achtziger und neunziger Jahren finanzierte der Nationalfonds, die schweizerische Vergabezentrale für Forschungsgelder, die Arbeit des Linguisten Robert Schläpfer, der im Rahmen des „Hilfswerks“ eine jenische Familie als Vormund „betreut“ hatte. Die Arbeit bestand im Wesentlichen aus der Herausgabe des selbstverfassten Lebenslaufs eines anderen Mündels, der im Gefängnis von jenischen Mitgefangenen einige jenische Wörter erlernt hatte. Dieses Werk erschien unter dem Titel „Allein auf dieser Welt“. Die Arbeit des „Hilfswerks“-Veteranen soll noch eine ebenfalls vom Nationalfonds finanzierte Fortsetzung finden.

Den Forschungsarbeiten kritischer Forscher wurde im gleichen Zeitraum der Zugang zu den „Hilfswerks“-Akten verweigert, ihre Drucklegung wurde juristisch verhindert oder sie wurden nicht finanziert. Clo Meyer, Verfasser der detailreichen Untersuchung „Unkraut der Landstrasse - Industriegesellschaft und Nichtsesshaftigkeit am Beispiel der Wandersippen und der schweizerischen Politik an den Bündner Jenischen“ nahm sich nach der Ablehnung eines Forschungsprojekts, das auch von den Jenischen selber unterstützt und gefordert worden war, das Leben; seine Arbeit wurde erst posthum veröffentlicht. Eine Forschungsexpertise von Thomas Huonker zum „Hilfswerk“ wurde vom Bund zwar in Auftrag gegeben und finanziert, aber nicht publiziert. Sie bildete dann die Grundlage zu dem von der Radgenossenschaft herausgegeben Buch „Fahrendes Volk - verfolgt und verfemt. Jenische Lebensläufe“ (Zürich 1987), das zusätzlich elf Tonbandprotokolle von Jenischen enthält, die so ihr Schicksal aus eigener Sicht dokumentierten. Erst 1998 erschien die vom Bund finanzierte kritische Studie „Das Hilfswerk für die Kinder der Landstrasse“ von Professor Roger Sablonier, der selber jenischer Herkunft ist und die Arbeit zusammen mit Walter Leimgruber und Thomas Meier anhand der Pro-Juventute-Akten schrieb. Ebenfalls 1998 erschien die gründliche Doppeldissertation von Thomas Dominik Meier und Rolf Wolfensberger (“Eine Heimat und doch keine“). Sie schildert die Lage der Fahrenden in der Schweiz des 19. Jahrhunderts aufgrund amtlicher Akten.

Im Jahr 2000 ist dank der von den jüdischen Organisationen geforderten kritischen Aufarbeitung der Geschichte der Schweiz im Zweiten Weltkrieg im Auftrag des Bundesrats ein Bericht von Thomas Huonker und Regula Ludi erschienen, der den schweizerischen Antiziganismus gegenüber den Fahrenden und insbesondere die Abweisung von Flüchtlingen dieser Zugehörigkeit an den Schweizer Grenzen vor, während und nach dem Holocaust dokumentiert (“Roma, Sinti, Jenische. Schweizerische Zigeunerpolitik zur Zeit des Nationalsozialismus“).

Zusammenfassend ist zu sagen, dass die Wissenschaft in der Schweiz über lange Jahrzehnte hinweg auf der Seite der Verfolger der Jenischen stand und diese mit Argumenten und Handlungsanweisungen belieferte. Die kritische Aufarbeitung des Antiziganismus in der Schweiz muss deshalb immer auch eine kritische Aufarbeitung der Wissenschaftsgeschichte sein.