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Der folgende Artikel von Thomas Huonker erschien am 28.4.1997 im Tages-Anzeiger, Zürich, als Teil einer Serie über die endlich unausweichliche Aufarbeitung einiger vorher von der offiziellen Schweizer Geschichtsschreibung geflissentlich gemiedener Themenkreise.


Sinti im KZ Dachau


Roma als Opfer des Holocaust

Hunderttausende starben in den Konzentrationslagern. Querverbindungen in die Schweiz sind ein weiterer Aspekt unserer Vergangenheit.

Das Volk ohne Staat und ohne Land, seine geheimnisvollen Bräuche, seine Lebensfreude und Widerstandskraft, seine Musik und Tänze, seine grossartigen Hochzeits- und Begräbnisfeiern - das Volk der Roma stiess stets auf fasziniertes Interesse und romantisierende Idealisierung. Und auf zerstörerischen Hass. Die Nazis hatten Sinti und Roma systematisch auszurotten versucht. Auch in der Schweiz stiessen "die Zigeuner" auf Ablehnung.

In Europa leben schätzungsweise acht bis zehn Millionen Roma, Bevölkerungsschwerpunkte sind Rumänien, Ex-Jugoslawien, Ungarn und Spanien. Es gibt Roma in Asien und Afrika, durch Deportation und Auswanderung sind auch Roma-Sippen nach Amerika und Australien gelangt. Die verschiedenen Stämme, die sich in den letzten beiden Jahrtausenden langsam von Indien über Persien nach Kleinasien und von dort teils via Arabien und Afrika nach Spanien, via Griechenland nach Ost- und Mitteleuropa und via Russland nach Nordeuropa bewegten, haben unterwegs Religionzugehörigkeiten und Lehnwörter angenommen.
Doch den Grundzügen ihrer Lebensweise sind die grosse Sippen und Stämme der Roma bis heute treu geblieben, allen Versuchen der Assimilation zum Trotz. Wohl haben einzelne, oft unter Zwang, manchmal auch nach Differenzen mit dem Sippengesetz, versucht, sich den Normen des jeweiligen Aufenthaltslandes anzupassen. Aber auch den Angehörige dieser "versteckten" Roma-Bevölkerung war immer wieder die Rückkehr zu ihren Wurzeln möglich.
Insbesondere in Osteuropa haben sich die Roma nach 1989 - Demokratisierung, Betonung der Menschenrechte - organisiert und sind an die Oeffentlichkeit getreten; in Ungarn und Rumänien sitzen einige ihrer Vertreter in den nationalen Parlamenten. In den meisten Ländern aber steht der Prozess ihrer Formierung und der Einforderung ihrer Bürgerrechte erst am Anfang.

Menschenjagd

Nachdem die in Europa angekommenen Roma anfänglich Respekt und Erstaunen ausgelöst hatten, galten sie bald als türkische Spione in den katholischen Ländern, als katholische Spione bei den Protestanten. Sie wurden oft, auch wenn sie getauft waren, als Heiden und Ketzer verbrannt.
So fand zum Beispiel im schweizerischen Freiburg ein Gerichtsverfahren statt, wo ein gefangengenommener Rom auf der Folter zur Aussage gebracht wurde, " es seien überhaupt alle Heiden und Zigeuner Mörder und Bösewichte", worauf die eidgenössische Tagsatzung im Jahr 1525 beschloss, "dieselben allenthalben gefangen zu setzen, zu verhören und zu bestrafen".
Mit dem Aufkommen zentralistischer Staatsverwaltungen und mit der Einführung der Polizei begann vom Ende der Wirren des dreissigjährigen Krieges an in ganz Europa eine ständige Hatz auf die sogenannten Zigeuner, aber auch auf die durch Vertreibung und Verweigerung des Bürgerrechts heimatlos gemachten Juden und andere rechtlose Volksschichten.
Im Lauf des neunzehnten Jahrhunderts erhielten sie in den west- und mitteleuropäischen Ländern zwar das Bürgerrecht; neuzugereiste Roma aus Osteuropa blieben aber meistens recht- und staatenlos. Ebenfalls bereits im 19. Jahrhundert wurden zahlreiche Sondervorschriftengegen die Roma erlassen.

Einreisesperre

Der Schweizer Bundesrat beispielsweise versandt von 1887 bis 1960 immer wieder Kreisschreiben an die Polizei, in denen er an die absolute Einreisesperre für Roma erinnerte. 1906 erliess er sogar ein Verbot für Roma, öffentliche Verkehrsmittel zu benützen:"Um gegen Einwanderung und Durchzug der Zigeuner noch eine weiter Garantie zu schaffen, haben wir nunmehr (...) auf Eisenbahnen und Dampfschiffen (...) den schweizerischen Transportgesellschaften die Beförderung von Zigeunern ohne Ausnahme untersagt".
Dieser Bundesratsbeschluss ist zwar 1950 aus der bereinigten Gesetzessammlung entfernt worden. Bundesrat von Steiger hielt aber fest: "Formell ist er aber nicht aufgehoben worden."

Zigeunerregistratur

In München hatte das Bayerische Staatsministerium des Inneren 1899 einen "Nachrichtendienst für die Sicherheitspolizei in Bezug auf Zigeuner" , kurz "Zigeunerzentrale" genannt, eingerichtet. Die Schweiz folgte diesem Beispiel und richtete 1909 eine "Zigeunerregistratur" bei der Polizeiabteilung des Departements des Innern ein. Eduard Leupold, Adjunkt der Polizeiabteilung von 1905 bis 19l5, hatte 1907 vorgeschlagen, es "wäre die anthropometrische Messung der Zigeuner als Regel einzuführen. Die Original-Messkarten würden der anthropometrischen Registratur des schweizerischen Zentralbüros eingereicht, eine Kopie derselben den Personalheften der speziellen Zigeunerregistratur eingereicht." Mutmasslich sind solche speziellen Zigeunerregistraturen auch bei den Kantonspolizeien angelegt und bis zumindest in die 80er Jahre, wenn nicht bis heute weiterbetrieben worden. Im Jahr 1936 schickte der Bundesrat den Gerichtsmediziner Professor Zangger aus Zürich an ein Treffen der Internationalen Kriminalpolizeilichen Kommission nach Wien. Dort wurde eine "Internationale Zentralstelle zur Bekämpfung des Zigeunerunwesens" ins Leben gerufen. Zangger legte dem Bundesrat zu seinem Teilnehmerbericht ein Musterformular "über nach Zigeunerart umherziehende Personen" bei, sowie "Richtlinien" betreffend die Sammlungen von Fotos, Fingerabdrücken und Stammbäumen von Zigeunern.

Schweizer "Rassenhygiene"

Zur Erhellung der jüngeren Schweizer Vergangenheit werden auch die Akten der schweizerischen Zigeunerregistratur offengelegt werden müssen. Die konsequente Einreisesperre gegen alle Roma, die schon lange vor und bis lange nach dem 2. Weltkrieg strikt gehandhabt wurde, hat zur Folge gehabt, dass auch viele Roma unter jenen Flüchtlingen waren, die während der Nazizeit an den Schweizer Grenzen in den Tod zurückgeschickt wurden.
Der in St. Gallen geborene und aufgewachsene Ernst Rüdin (1874 - 1952) war von 1925 bis 1928 Direktor der Psychiatrischen Klinik Basel und Professor an der Basler Universität. Ab 1928 leitete der schweizerisch-deutsche Doppelbürger das Münchner "Institut für Genealogie und Demographie" in München. Kurz nach der Machtergreifung, am 14. Juli 1933, wurde in Deutschland das "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" verabschiedet. Mitautor des offiziellen Gesetzeskommentars war Ernst Rüdin. Hunderttausende von Menschen wurden aufgrund dieses Gesetzes für erblich minderwertig befunden und zunächst zwangssteriliert, ab 1939 dann im Rahmen der "Euthanasie" umgebracht.
Zu Rüdins 65. Geburtstag am 19. April 1939 gratulierte ihm Kollege Roemer als Herausgeber der Rüdin-Festschrift wie folgt: "Herr Professor Rüdin hat (...) der Staatsführung des Dritten Reiches eine geschlossene Front wissenschaftlicher und praktischer Facharbeiter zur Verwirklichung des bevölkerungspolitischen Programms des Nationalsozialismus zur Verfügung gestellt (...) So hat die deutsche Psychiatrie es seinem Weitblick und seiner Tatkraft zu verdanken, wenn sie im neuen Reich heute den Platz einnimmt, der ihrer hohen Bedeutung für die Verwirklichung der Ziele unseres Führers Adolf Hitler entspricht".

Nach Auschwitz

Mitherausgeber des Hefts war ein weiterer Schweizer: Eugen Bleuler, Direktor des Burghölzli, Zürich. An der kinderpsychiatrischen Abteilung des Burghölzli war 1931 und 1932 auch Dr.Dr. Robert Ritter aus Köln tätig. Ritter erhielt 1935, aufgrund einer Empfehlung von Professor Rüdin, vom Reichsgesundheitsministerium den Auftrag, "eine gründliche rassenkundliche Erfassung und Sichtung aller Zigeuner und Zigeunermischlinge durchzuführen". "Diese Untersuchungen sind in engster Zusammenarbeit mit dem Reichskriminalpolizeiamt und der Münchner Zigeuner-Polizeizentrale in vollem Gange, "schrieb Ritter1938. Er befand: "Je reinrassiger die Zigeuner sind, umso besser lassen sie sich überwachen". Für nicht erhaltenswert befand er die sogenannten "Zigeunermischlinge" und "jenischen Zigeunerlinge". Ritter schrieb: "Ein Nachwuchs an verwahrlosten jenischen Landfahrern ist vom Standpunkt der Erb- und Rassenpflege nicht erwünscht." Am 16. Dezember 1942 ordnete ein Erlass Himmlers die Einweisung aller deutschen Zigeuner ins Vernichtungslager Auschwitz an. Roma, Sinti und Jenische wurden auch in anderen Konzentrationslagern umgebracht. Tausende wurden zwangssterilisiert. Hunderttausende Fahrende aller Stämme wurden in den von den Nazis eroberten oder abhängigen Staaten, vor allem in Osteuropa, umgebracht. Es gibt noch keine genügend präzisen Nachforschungen über die Gesamtzahl der ermordeten Angehörigen dieser Volksgruppen; laut seriösen Schätzungen liegt die Zahl zwischen einer halben und einer ganzen Million Opfer - oder auch darüber. Eine Durchsicht auch der erst seit kurzem zugänglichen Archive in Osteuropa dürfte diese Zahlen eher nach oben korrigieren.
Viele Roma wurden allerdings auch ohne Aktenvermerk umgebracht. Goldschmuck und Goldzähne von Roma wurden in den Vernichtungslagern gesammelt und umgeschmolzen; die Kommission Bergier wird auch die Herkunft dieses Totengoldes zu untersuchen haben.
In der soeben ernannten Leitung des Holocaust-Spezialfonds sind Sinti und Roma nicht vertreten. Ihre Enttäuschung darüber haben sie in einem offenen Brief der "Präsidial-Anstalt der ROM" an Bundespräsident Koller kundgetan. Der Bundesratsentscheid erwecke den Eindruck, der Holocaust sei eine rein schweizerisch-jüdische Angelegenheit geworden. Dies sei eine Beleidigung der vielen anderen namenlosen Holocaust-Opfer.
Zu prüfen ist auf jeden Fall eine angemessene Berücksichtigung der Roma, Sinti und Jenischen bei den Wiedergutmachungsleistungen des Fonds.


Recht auf eigene Lebensweise


Mini-Projekt zur Aufarbeitung der Verfolgungsgeschichte der Jenischen

Der dreizehnte April war ein guter Tag für die Berner Jenischen. Mit einer schönen Mehrheit von 75 % und einzig gegen die Parole der SVP haben die Stadtberner Stimmberechtigten den Kredit zur Einrichtung eines definitiven Standplatzes für die Fahrenden bewilligt. Während Jahrzehnten hatten sie auf einem engen und ungesunden Provisorium in unmittelbarer Nähe eines Tanklagers und direkt unter einer Autobahnbrücke unter Lärm und Abgas zu leiden. Diese Volksabstimmung zeugt von der Sympathie nicht nur der Berner Stadtregierung, sondern auch des breiten Volkes für das Lebensrecht der Jenischen in der Schweiz.

Pro Juventute gegen Jenische

Das ist die Frucht eines langen Kampfes. Denn wohl sind die Fahrenden 1851 als Bürger auf einzelne Gemeinden verteilt worden, aber ihre Bürgerrechte wurden keineswegs respektiert. Vielmehr hat die Stiftung "Pro Juventute" unter Mitwirkung und Subventionierung durch Bund, Kantone und Gemeinden von 1926 bis 1973 systematisch die jenischen Familien auseinandergerissen, die Kinder bei nichtjenischen Pflegefamilien oder in freudlosen Anstalten plaziert. Oft wechselten die jenischen Zöglinge dutzende Male den Pflegeplatz, viele wurden auch in Strafanstalten und psychiatrische Kliniken eingewiesen. Auch Schweizer Jenische berichten von Zwangssterilisierungen.
Die versprochene historische Aufarbeitung wurde vom Bund lange sabotiert. Sie sollte schliesslich genau in dem Moment, da die Debatte über die Schweizer Vergangenheit neu aufgerollt worden ist, mit einem Mini-Forschungsprojekt angegangen werden. Jede seriöse Aufarbeitung dieser Aktion wird die UNO-Konvention zur Verhütung des Völkermords berücksichtigen. Dort heisst es:
"In dieser Konvention bedeutet Völkermord eine der folgenden Handlungen, die in der Absicht begangen wird, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören:
a) Tötung von Mitgliedern der Gruppe;
b) Zufügung von schwerem körperlichem Schaden an Mitgliedern der Gruppe;
c) vorsätzliche Unterwerfung der Gruppe unter Lebensbedingungen mit dem Ziel, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen;
d) Verhängung von Massnahmen, die auf die Geburtenverhinderung innerhalb der Gruppe gerichtet sind;
e) gewaltsame Ueberführung von Kindern der Gruppe in eine andere Gruppe."

Nachtrag von Thomas Huonker. 2003:
Die Roma und die Jenischen erhielten durch Rajko Djuric, Romani-Union und Robert Huber, Radgenossenschaft, ihre Vertretung im schweizerischen Fonds für die Opfer des Holocaust. Die Vorstudie von Walter Leimgruber, Thomas Meier und Roger Sablonier erschien im Jahr 1998. Sie erörterte die systematischen gewaltsamen Wegnahmen der jenischen Kinder nicht unter der Kategorie des Völkersmords, sondern versuchte vielmehr in verschiedenen Formulierungen, der jenischen Minderheit in der Schweiz den Status einer ethnischen Gruppe abzusprechen. Im Jahr 2003 bewilligte der Nationalfonds drei weitere, umfassendere Projekte zur Erforschung dieser Thematik. Unterdessen ist hat auch die Schweiz als eines der letzten Länder dieses Planeten die UNO-Konvention zur Verhütung und Bestrafung des Völkermords ratifiziert. Vgl. zur Frage, ob das "Hilfswerk" die Tatbestände des Völkermords erfüllte, einige Zitate aus dem diesbezüglichen Artikel von Prof. Dr. iur. Lukas Gschwend aus dem Jahr 2002.