Geschäftsbericht 1852 des schweizerischen Bundesrats, Departement Justiz und Polizei, nebst einem Bericht der Generalstaatsanwaltschaft betreffend Heimatlose und „Vaganten“

Geschäftsbericht 1852 des schweizerischen Bundesrats, Departement Justiz und Polizei, nebst einem Bericht der Generalstaatsanwaltschaft betreffend Heimatlose und "Vaganten"

Am 3. Dezember 1850 hatte das schweizerische Parlament das Gesetz die Heimatlosigkeit betreffend erlassen. Dieses sah eine Untersuchung der Heimat- respektive Papierlosen in der Schweiz vor. Im Lauf dieser Untersuchung wurden die Betroffenen in verschiedene Kategorien eingeteilt und teilweise, of t gegen den Widerstand von Kantonen und Gemeinden, eingebürgert, teilweise ausgewiesen. Die Bericht von 1852 schildern die Abläufe zu Beginn des Verfahrens, das sich in vielen Fällen über mehrere Jahrzehnte hinzog.

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