Die Arbeit verweist auf hohe Rückfallsquoten und sucht Gründe dafür; diese ortet sie teilweise in der Diagnostik, welche der Autor, ein Jurist, über die von ihm aufgrund von Akten Untersuchten verhängt. Einen grossen Teil von ihnen hält er für „Psychopathen“, die er zudem unterteilt in „Asoziale“ und „Antisoziale“.
Der Autor erkennt aber doch eine Problematik auch dieser Gruppe von Verwahrten respektive administrativ Versorgten darin, dass die Dauer ihrer Einsperrung oft in keinem angemessenen Verhältnis zu den begangenen Delikten steht und aufgrund der Einstufung als „liederlich“, „arbeitsscheu“ oder „vagabundierend“ verhängt wurde.
Er schreibt dazu S. 64: „Bei den Kleinverbrechern aber, deren Verschulden in keiner Weise einen Freiheitsentzug solcher Dauer rechtfertigen wurde, finden sich die meisten (85.72 %) Rückfalligen. Der Umstand, dass insbesondere bei den mehrmals Verwahrten 30 % mit einer Grundstrafe von weniger als einem Jahr und 51 %, bei denen die Strafe anderthalb Jahre nicht überschreitet (Tab. IX. 5), für fünf Jahre die Freiheit entzogen wird, löst bei vielen ein gewisses Gefühl der Ungerechtigkeit aus und führt zu einer Opposition gegenüber der strafenden Gesellschaft, was sich negativ auf eine allfällige Resozialisierung auswirkt.“