Dieses erschütternde Dokument, dessen erste Auflage 1955 erschien, schildert nicht nur die Zeit seines Autors als Verdingbub, sondern auch als Heimkind im Josefsheim Bremgarten sowie als administrativ Versorgter in der Strafanstalt Bellechasse FR. Das Echo auf die mehrfach nachgedruckte Schrift blieb begrenzt. Erst in den 1970er Jahren verzichtete die Bauernschaft auf die hart arbeitenden Verdingkinder, da nun auch für landwirtschaftliche Kleinbetriebe Melkmaschinen und elektrische Viehzäune erschwinglich waren. Die Missstände im schweizerischen Heimwesen wurden erst ab 1971, dank der Heimkampagne, genauer analysiert und teilweise behoben. Die administrative Versorgung und die entsprechenden Gesetze wurden erst 1981, im späten Nachgang zur Ratifikation der Europäischen Menschenrechtskonvention auch durch die Schweiz (1974), weitgehend aufgeoben; Administrativhaft gibt es jedoch nach wie vor im Asylbereich. Die ehemals administrativ Versorgten wurden per Bundesgesetz Ende 2013 offizielle rehabliliert, aber ohne Entschädigung.