Der Artikel „Zur Frage der Sterilisation und der Kastration geistig und sexuell Abnormer“ in der Nr. 25 der Schweizerischen Medizinischen Wochenschrift von 1934 nimmt die erste Phase der Praktizierung des deutschen „Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ zum Anlass, um darauf hinzuweisen, dass in der Schweiz, unter dem Einfluss von Psychiatern wie Auguste Forel, Eugen Bleuler, Hans Mayer und anderen, schon seit 1892, in der psychiatrischen Klinik Wil seit 1905, „eugenisch“ begründete Zwangssterilisationen und Zwangskastrationen durchgeführt wurden. Diese Praxis dauerte in der Schweiz auch nach 1945 an. Die letzte Patientin aus der Klinik Wil, von der bekannt wurde, dass sie unter Druck zur Abtreibung und Sterilisation gedrängt wurde, erlitt diese Eingriffe 1972.