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Delegiertenversammlung SBS/ASPAS vom 4. Juni 2002
Die Delegiertenversammlung des SBS/ASPAS (DV) hat eine Resolution zu den Zwangsmassnahmen in der Sozialen Arbeit einstimmig verabschiedet. Die Resolution wird nun den Medien zugestellt.
Resolution des Schweizerischen Berufsverbands Soziale Arbeit – SBS/ASPAS: Zwangsmassnahmen in der Sozialen Arbeit
„Die in jüngster Zeit publizierten sozialgeschichtlichen Forschungen, die auch zur Rolle der Professionellen der Sozialen Arbeit Aussagen beinhalten – namentlich der Bericht des Sozialdepartements der Stadt Zürich „Anstaltseinweisungen, Kindswegnahmen, Eheverbote, Sterilisationen, Kastrationen – Fürsorge, Zwangsmassnahmen, „Eugenik“ und Psychiatrie in Zürich zwischen 1890 und 1970“, (Thomas Huonker, Sozialberichterstattung 2002, Edition Sozialpolitik Nr. 7) und die Dissertation „“Verwahrlost“ – Kindswegnahmen und die Entstehung der Jugendfürsorge im schweizerischen Sozialstaat 1900 – 1945“, (Nadja Ramsauer, Chronos Verlag, Zürich, 2000) - haben beim Schweizerischen Berufsverband Soziale Arbeit tiefe Betroffenheit ausgelöst.

Der Schweizerische Berufsverband Soziale Arbeit – SBS/ASPAS bringt sein aufrichtiges Bedauern über die Verletzungen der Menschenwürde und Menschenrechte zum Ausdruck, die Berufsangehörige der Sozialen Arbeit an einzelnen Menschen und Menschengruppen begangen haben. SBS/ASPAS ist über das Leid tief betroffen, das KlientInnen, LeistungsempfängerInnen und AdressatInnen von Dienstleistungen durch ein falsch verstandenes Berufsverständnis, durch das Abseitsstehen oder Mitwirken Berufsangehöriger der Sozialen Arbeit erfahren haben.

Der Schweizerische Berufsverband Soziale Arbeit fordert alle Professionellen der Sozialen Arbeit dazu auf, ihre Tätigkeit auf der Grundlage der Berufsethik und des Berufskodexes SBS/ASPAS zu erfüllen und zu verhindern, dass sich Verstösse gegen die Menschenwürde und Menschenrechte in der Gegenwart und Zukunft wiederholen. Der Berufsverband wird sich dafür einsetzen, dass die Geschichte des Berufsstandes der Sozialen Arbeit aufgearbeitet wird und im Bewusstsein wach bleibt. Er begrüsst in diesem Zusammenhang die bereits erfolgten Forschungen und Publikationen als einen wichtigen Beitrag zur schweizerischen Sozialgeschichte.

SBS/ASPAS fordert die Träger der öffentlichen und privaten Einrichtungen im Bereich der Sozialen Arbeit dazu auf, ihren Beitrag zur Aufarbeitung dieser Geschichte zu leisten, den Opfern die notwendige Unterstützung zur Verfügung zu stellen und geeignete Massnahmen zu treffen, damit sich Ähnliches nicht wiederholt.“
Von der Delegiertenversammlung des Schweizerischen Berufsverbands Soziale Arbeit – SBS/ASPAS am 4. Juni 2002 einstimmig verabschiedet.