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«Abwehr statt Asyl» für die Fahrenden

ZWEITER WELTKRIEG / Die Schweiz hat Sinti und Roma vor, während und nach dem Holocaust abgewehrt und Flüchtlinge wissentlich dem Verderben überlassen.

bin/ap/sda. Nach der Veröffentlichung eines weiteren Berichts zum Verhalten der Schweiz gegenüber verfolgten Minderheiten im Holocaust hat der Bundesrat am Freitag den Gemeinschaften der Roma, Sinti und Jenischen sein «tiefes Mitgefühl» ausgedrückt. Die Studie der Bergier-Kommission, eine Ergänzung zum Flüchtlingsbericht, stellt fest, dass die Schweizer Behörden eine Politik von «Abwehr statt Asyl» betrieben, obwohl sie von der Verfolgung der Zigeuner durch die Nationalsozialisten wussten. Diese Politik der Abwehr, Abweisung und Ausschaffung habe die Schweiz Anfang des 20. Jahrhunderts als einer der ersten europäischen Staaten konsequent eingeleitet, heisst es in der Studie. Die Strategie wurde bis weit in die Nachkriegszeit hinein fortgeführt. Die 1913 verhängte Grenzsperre für Zigeuner wurde erst 1972 aufgehoben. Die Bergier-Kommission hofft, dass die verstärkte Erforschung von kantonalen Akten «mehr Licht auf die blinden Flecken einer über Jahrhunderte verfolgten Minderheit werfen». Der lückenhaften Quellenlage wegen enthält der am Freitag veröffentlichte Bericht keine Zahlen über abgewiesene Sinti- und Roma-Flüchtlinge. Die Schweizer Flüchtlingspolitik wurde anhand von Einzelfällen untersucht.

Die Roma-Foundation sowie die Gesellschaft für bedrohte Völker und der Israelitische Gemeindebund begrüssen die Bergier-Studie. Der Bundesrat schreibt in seiner Erklärung, die Politik der Schweiz stelle «wie in zahlreichen anderen europäischen Staaten» ein «schwieriges Kapitel» dar. Er weist darauf hin, dass die Schweiz in den letzten Jahren «bedeutende Massnahmen getroffen und finanziert» habe. Deren Ziel sei es, die Geschichte dieser Verfolgung besser zu erforschen und die Opfer einer «ungerechten und grausamen Politik» zu entschädigen.

Schweizer Vorreiterrolle bei Vertreibung der Roma

ZWEITER WELTKRIEG / Die Schweiz hat während des Zweiten Weltkriegs nicht nur Juden abgewiesen, sondern auch Roma, Sinti und Jenische, denen dasselbe Schicksal blühte: der Tod im deutschen Konzentrationslager. Die Unabhängige Expertenkommission Schweiz Zweiter Weltkrieg (UEK) hat am Freitag den Teilbericht zur «Zigeunerpolitik» der Schweiz publiziert.

• INGRID HESS

Das Unrecht an Roma und Sinti, eine jahrhundertelange Geschichte von Verfolgung, zeitweiliger Duldung, Ausgrenzung und Zwangsassimilation und schliesslich von Genozid durch den Nationalsozialismus, wird - wenn überhaupt - erst seit jüngerer Zeit zur Kenntnis genommen. Entsprechend dünn ist die Erkenntnislage. Man habe in mancher Hinsicht historiografisches Neuland betreten müssen, heisst es in der gestern publizierten Studie «Roma, Sinti und Jenische - Schweizerische Zigeunerpolitik zur Zeit des Nationalsozialismus». Die Zeit zwischen 1933 und 1945 ist laut den Autoren Regula Ludi und Thomas Huonker noch überhaupt nicht erforscht . Die Arbeit, eine Teilstudie zum Flüchtlingsbericht der Bergier-Kommission, nennt anders als der Flüchtlingsbericht der Unabhängigen Expertenkommission (UEK) keine Opferzahlen, zeigt aber, dass die Schweiz ihre «Zigeunerpolitik» früher begann und länger aufrechterhielt als andere Staaten.

Beförderungsverbot

Seit 1906 durften Roma und Sinti in der Schweiz nicht mehr per Bahn oder Schiff befördert werden; ausländische Fahrende wurden zur erkennungsdienstlichen Erfassung interniert (die Männer in der bernischen Arbeitsanstalt Witzwil, die Frauen in karitativen Obdachlosenheimen) und später ausgeschafft (vgl. unten). Bereits seit 1911 führte das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement eine «Zigeunerregistratur». Eduard Leupold, Adjunkt der Polizeiabteilung, erklärte Fahrende zur «Gefahr für die innere Sicherheit»; es handle sich um Menschen, die «das Staatsgesetz gewohnheitsmässig brechen und sich ausserhalb der Gesellschaftsordnung stellen». Sie seien «refraktär gegen jede bürgerliche Ordnung und staatliche Autorität».

Mitarbeit bei SS-Organisation

Die Schweiz versuchte sehr früh, ihre Politik international zu koordinieren, scheiterte jedoch zunächst an der mangelnden Kooperationsbereitschaft der meisten Nachbarstaaten, welche mit Ausnahme von Bayern an der Freizügigkeit für Nichtsesshafte festhielten. Die weiteren Anläufe zur internationalen Koordination der «Zigeunerpolitik» nach dem Ersten Weltkrieg waren erfolgreicher. Auf Initiative österreichischer und deutscher Polizeibehörden wurde 1923 die Internationale Kriminalpolizeiliche Kommission (IKPK) gegründet, die sich auch der «Bekämpfung der Zigeunerplage» verschrieb und in der auch die Schweiz mitarbeitete. Das Ziel der IKPK war klar: Die Fernhaltung bzw. Vertreibung der ausländischen Roma und Sinti von den Territorien der Mitgliedstaaten. 1935 billigte die IKPK die rassistischen Repressionsmethoden des Nationalsozialismus. Die IKPK-Konferenz von 1935 habe für die Roma und Sinti eine ähnlich fatale Bedeutung gehabt wie das Scheitern der Konferenz von Evian 1938 für die jüdischen Flüchtlinge, heisst es im Bergier-Bericht. Beide verschlossen den NS-Opfern die letzten Fluchtchancen.
Ab 1940 befand sich die Kommission fest im Griff der SS. Sämtliche Materialien der IKPK standen somit auch all jenen deutschen Stellen zur Verfügung, welche den Völkermord an Juden, Roma und Sinti planten und organisierten. Die nationalsozialistische Dominanz der IKPK störte die Schweizer Polizeibehörden jedoch nicht. Der zweite Mann des Schweizer Geheimdienstes, der stadtbernische Polizeidirektor Werner Müller, war offizieller IKPK-Delegierter der Schweiz und zählte als «ordentlicher Berichterstatter» laut deutschen Akten zu den «Gehilfen des Präsidenten», des SS-Gruppenführers Heydrich. 1942 begab sich sogar der Chef der Polizeiabteilung des EJPD Heinrich Rothmund an den IKPK-Sitz in Berlin, wo er mit dem Direktor des Reichskriminalamtes und diversen SS-Leuten zusammentraf, welche in der Vernichtungspolitik des Dritten Reiches eine aktive Rolle spielten. 1943 machte der Schweizer Vertreter Heinrich Zangger der IKPK-Leitung in Berlin den (nicht verwirklichten) Vorschlag, die «organisatorischen Grundlagen der internationalen Verbrecherbekämpfung in Bern oder Genf zu beraten».

Quellenmangel

Vor Beginn des Zweiten Weltkriegs war es üblich, unerwünschte Ausländer ins Nachbarland abzuschieben. «So wurden in den späten 20er- und frühen 30er-Jahren ganze Gruppen von Sinti und Roma zwischen der Schweiz und Italien hin- und hergejagt». Was die Zeit während des Zweiten Weltkriegs betrifft, sei die Forschung jedoch mit einem eklatanten Quellenmangel konfrontiert, heisst es im Bericht der Bergier-Kommission. Kein einziger Hinweis auf Fahrende fand sich in den Dokumenten der Flüchtlingspolizei und in den Berichten der Grenzwächter und Zollbehörden. Die UEK folgert daraus, dass man sich in Bern nicht mit dem Flüchtlingsproblem von Roma, Sinti und Jenischen befasste und die «Grenzsperre» auch dann nicht aufhob, als das Wissen über die nationalsozialistischen Verfolgungen bereits gross war. Als sehr wahrscheinlich gilt, dass in den 30er-Jahren in der Schweiz nur drei Zigeunerfamilien geduldet wurden, und auch sie wohl nur, um diplomatischen Konflikten mit den Nachbarstaaten ein Ende zu setzen.

Wie viele Fahrende hingegen an den Grenzen abgewiesen wurden, ist nicht bekannt. Bekannt sind lediglich Einzelfälle. Die Tatsache, dass eine Gruppe von Fahrenden als «étrangers indésirables» («unerwünschte Ausländer») 1939 an der französischen Grenze zurückgewiesen wurde, obwohl sie im Besitz von gültigen Ausweisschriften war, deutet laut dem Bericht jedoch darauf hin, dass die seit 1913 eingeleitete Politik auch während des Zweiten Weltkriegs fortgesetzt wurde.
Das Beispiel des 17-jährigen Anton Reinhardt zeigt, dass die Schweiz Fahrende aber auch nach 1944 noch zurückwies, als die Asylpolitik wieder gelockert worden war und die in Gefahr für Leib und Leben befindlichen Verfolgten nicht mehr weggewiesen werden sollten. Andere Fälle zeigen, dass eine weitere Abwehrstrategie darin bestand, das Schweizer Bürgerrecht von Roma und Sinti nicht anzuerkennen - «selbst um den Preis, dass eigene Staatsangehörige in Konzentrations- und Vernichtungslager deportiert wurden».

Familien auseinander gerissen

Diese Politik gegenüber ausländischen Fahrenden fand im Innern ihre Entsprechung. Mit Zwangsmassnahmen wie Sterilisationen, Heiratsverhinderungen usw. versuchte man dieser Minderheit Herr zu werden, die durch ihre Lebensweise schwer kontrollierbar war und sich durch wachsende Strafregister auszeichnete, was die eugenischen Forschungsergebnisse vom «geborenen Verbrecher» zu bestätigen schien. Die Stiftung Pro Juventute verfolgte während Jahrzehnten eine von Bund, Kantonen und Gemeinden gebilligte Strategie der Zwangsassimilation. Pro Juventute gründete 1926 das «Hilfswerk Kinder der Landstrasse», dessen Ziel es war, die nichtsesshafte Lebensweise zu beenden, und zwar auf dem Weg der Auflösung der «grossen Vagantenfamilien, deren Glieder zu einem grossen Teil unstet und zuchtlos dem Wandertrieb frönen und als Kessler, Korber, Bettler oder Schlimmeres einen dunklen Fleck in unserm auf seine Kulturordnung so stolzen Schweizerlande bilden».
Familien wurden seit 1926 auseinander gerissen, Kinder in Heime, Anstalten und Pflegefamilien gebracht - mit dem Ziel der «Unschädlichmachung» und Zerstörung der nichtsesshaften Lebensweise. Erst 1973, nach einer Artikelserie im «Schweizerischen Beobachter», stellte das «Hilfswerk» seine Tätigkeit ein.

Django Reinhardt abgewiesen

hei. Der Bericht «Roma, Sinti und Jenische - Schweizerische Zigeunerpolitik zur Zeit des Nationalsozialismus» zeichnet einige der Schicksale von Roma und Sinti vor und während dem Zweiten Weltkrieg nach.

Die Familie C. wurde 1929 von Italien, das drei Jahre zuvor «das Staatsterritorium von Roma und Sinti zu säubern» begonnen hatte, als «Zigeunerfamilie» identifiziert und - weil sie angab, schweizerischer Herkunft zu sein - in die Schweiz gescheucht. Doch auch in der Schweiz, wo schon seit 1906 ein Einreiseverbot für Fahrende bestand, wollte man diese Menschen nicht. So trieb man sie nach Italien zurück, von wo aus sie von den italienischen Behörden zurück nach Stilfs geschoben wurden. Die Schweizer fanden sie dann im Münstertal und brachten sie erneut über die Grenze:
«Die Italiener waren nicht auf ihrem Posten und so konnte man annehmen, dass der Abschub gelungen sei. Gegen 7 Uhr morgens kamen dann aber ca. 40 Faschisten und jagten die Zigeuner mit Schreckschüssen wieder zurück», notierte das Landjägerkommando Graubünden. Zwei Tage später brachte man die Roma-Gruppe heimlich bei Oberwil (BL) nachts über die Grenze.

Bis auf Passhöhe geschoben

Die Familie M. verbrachte den Winter 1929/30 im Hof des Polizeigebäudes. Man hatte sie in Lugano inhaftiert und erkennungsdienstlich erfasst. Die Rückkehr nach Italien im Frühling endete mit der erneuten Festnahme. Im Behördenbericht heisst es: «Sie wurden hierauf in die Berge geführt gegen den Simplon um diese armen Leute so bei Nacht und Nebel über die Grenze zu schieben in die Schweiz. Die Leute wurden also von den italienischen Grenzwächtern bis auf die Passhöhe geschoben oder vielmehr getrieben u. im Schnee mussten diese Heimatlosen ohne dass man ihnen nur etwas zum Essen verabreichte, hungernd verbleiben, wie angegeben wurde, vier volle Tage lang. Die Schweizer Grenzwächter wollten sich ihrer wie begreiflich anfangs auch nicht annehmen aber die ital. Grenzw. stunden mit erhobenen Waffen da . . .» Die Familie M. wurde dann ins Untersuchungsgefängnis Brig gebracht. Im April mussten sie wieder den Rückweg nach Italien antreten. Die acht Familienmitglieder «kamen an der Grenze an, die von 25 bis 30 faschistischen Milizen bewacht war (...). Sie verwehrten den Zigeunern das Betreten von italienischem Boden und drohten sie niederzuschiessen, wenn sie nur einen Schritt weitergingen.» Erst nach diplomatischen Verhandlungen mit Italien nahmen die Bundesbehörden die Fahrenden auf.
1938 folgte dann die Ausschaffung nach Frankreich. Doch die Familie fand dort keine Bleibe und ersuchte um ein Aufenthaltsrecht in einer Walliser Gemeinde, welches gewährt wurde. Die Bundesbehörden schlugen vor «die Familie jetzt gewaltsam auseinanderzureissen». Die Kinder seien bei Bauern oder in Erziehungsanstalten zu versorgen. Doch davon sah man schliesslich ab. Der Walliser Polizeidirektor willigte ein, die Familie zu dulden und wie internierte Flüchtlinge der Arbeitspflicht zu unterstellen. Der Familienvater bemühte sich um das Schweizer Bürgerrecht, doch wurde es ihm verwehrt. Sohn Tschawo, der fast sein ganzes Leben in der Schweiz verbrachte, erhielt 1993 das Bürgerrecht.

2. Weltkrieg: Grenze bleibt zu

Die noch vorhandenen Quellen zu den während der Kriegszeit weggewiesenen Flüchtlingen werden im Bericht als derart lückenhaft bezeichnet, «dass sie keine Rückschlüsse auf die Zahl der weggewiesenen Roma, Sinti und Jenischen zulassen». Hingegen lassen sich laut den Autoren Regula Ludi und Thomas Huonker auch hier Einzelfälle rekonstruieren.
So schoben die Schweizer Behörden den 1944 bei Waldshut in die Schweiz geflüchteten «Zigeunermischling» Anton Reinhardt ins Elsass ab. Dort wurde Reinhardt gefasst und ins Konzentrationslager Schirmeck-Vorbruck verbracht. Nach einem misslungenen Ausbruch zwang man ihn, sein eigenes Grab zu schaufeln und erschoss ihn.
Abgewiesen wurde auch der Jazzgitarrist Django Reinhardt. Er war beim ersten Fluchtversuch von deutschen Grenzwächtern aufgegriffen worden, kam dank einem jazzbegeisterten Wehrmachtsoffizier aber wieder frei. Beim zweiten Versuch wiesen ihn die Schweizer Grenzwächter ab. Reinhardt konnte unbehelligt nach Paris gelangen.

Schweizer im KZ

Mehreren Fahrenden, die von Holland 1930 ausgeschafft werden sollten, entzog die Schweiz das Bürgerrecht, um deren Rückkehr zu verhindern. Sie landeten in der Folge in Konzentrationslagern, während andere von den Holländern ausgelieferte Fahrende wieder auf freien Fuss gesetzt worden waren, weil deren Herkunftsstaaten sich dafür eingesetzt hatten. So wurden Josef F. mit seiner Mutter und fünf weitere Kinder nach Auschwitz deportiert. Während Josef F. dem Tod in den Gaskammern knapp entrann, ist über das Schicksal der anderen Familienmitglieder nichts bekannt. Die Schweizer Behörden weigerten sich auch nach Kriegsende, die Staatsangehörigkeit Josef F.'s anzuerkennen.

Schweizer Antiziganismus

hei. Feindlichkeit gegenüber Sinti und Roma (Antiziganismus) hat eigene Wurzeln in der Schweiz. Mehrere Wissenschaftler entwickelten hier ein eugenisches Gedankengut, auf das sich die Politik stützte. «Ein vom Urahn begründetes, vom Ahnen gehäuftes, unheilvolles Erbe von moralisch-ethischem Schwachsinn» glaubte der Bündner Psychiater Josef Jörger (1860-1933) nachweisen zu können. Er erklärte dieses Erbe für «Vagabundismus, Verbrechen, Unsittlichkeit, Geistesschwäche und Geistesstörung, Pauperismus» verantwortlich.

Jörger befasste sich als Direktor der Irrenanstalt Waldhaus intensiv mit den Jenischen und der Frage der Vererbbarkeit ihrer Lebensweise. Er publizierte seit 1905 zu jenischen Bündner Familien und begründete damit einen Strang der erbtheoretischen argumentierenden Zigeunerforschung, der die nationalsozialistische Zigeunerforschung massgeblich prägte und für die Politik gegenüber Fahrenden als Legitimation diente.
Der deutsche Protagonist der nationalsozialistischen Zigeunerforschung, Robert Ritter, welcher die Jenischen als «Auswurf der bürgerlichen Gesellschaft» qualifizierte, hatte einen Teil seiner psychiatrischen Ausbildung in der Zürcher Klinik Burghölzli absolviert, dessen Direktor er sehr schätzte.

 


30. Juli 1942, KZ Mauthausen: Häftling Hans Bonarewitz, links auf dem Wagen, wird zur Hinrichtung geführt _ einer von 500 000 ermordeten Sinti und Roma. Keystone



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