«Abwehr statt Asyl» für die Fahrenden
ZWEITER WELTKRIEG / Die
Schweiz hat Sinti und Roma vor, während und nach dem Holocaust
abgewehrt und Flüchtlinge wissentlich dem Verderben
überlassen.
bin/ap/sda. Nach der Veröffentlichung eines weiteren Berichts zum
Verhalten der Schweiz gegenüber verfolgten Minderheiten im Holocaust
hat der Bundesrat am Freitag den Gemeinschaften der Roma, Sinti und
Jenischen sein «tiefes Mitgefühl» ausgedrückt. Die Studie der
Bergier-Kommission, eine Ergänzung zum Flüchtlingsbericht, stellt
fest, dass die Schweizer Behörden eine Politik von «Abwehr statt
Asyl» betrieben, obwohl sie von der Verfolgung der Zigeuner durch
die Nationalsozialisten wussten. Diese Politik der Abwehr, Abweisung
und Ausschaffung habe die Schweiz Anfang des 20. Jahrhunderts als
einer der ersten europäischen Staaten konsequent eingeleitet, heisst
es in der Studie. Die Strategie wurde bis weit in die Nachkriegszeit
hinein fortgeführt. Die 1913 verhängte Grenzsperre für Zigeuner
wurde erst 1972 aufgehoben. Die Bergier-Kommission hofft, dass die
verstärkte Erforschung von kantonalen Akten «mehr Licht auf die
blinden Flecken einer über Jahrhunderte verfolgten Minderheit
werfen». Der lückenhaften Quellenlage wegen enthält der am Freitag
veröffentlichte Bericht keine Zahlen über abgewiesene Sinti- und
Roma-Flüchtlinge. Die Schweizer Flüchtlingspolitik wurde anhand von
Einzelfällen untersucht.
Die Roma-Foundation sowie die
Gesellschaft für bedrohte Völker und der Israelitische Gemeindebund
begrüssen die Bergier-Studie. Der Bundesrat schreibt in seiner
Erklärung, die Politik der Schweiz stelle «wie in zahlreichen
anderen europäischen Staaten» ein «schwieriges Kapitel» dar. Er
weist darauf hin, dass die Schweiz in den letzten Jahren «bedeutende
Massnahmen getroffen und finanziert» habe. Deren Ziel sei es, die
Geschichte dieser Verfolgung besser zu erforschen und die Opfer
einer «ungerechten und grausamen Politik» zu entschädigen.
Schweizer Vorreiterrolle bei Vertreibung der
Roma
ZWEITER WELTKRIEG / Die
Schweiz hat während des Zweiten Weltkriegs nicht nur Juden
abgewiesen, sondern auch Roma, Sinti und Jenische, denen dasselbe
Schicksal blühte: der Tod im deutschen Konzentrationslager. Die
Unabhängige Expertenkommission Schweiz Zweiter Weltkrieg (UEK) hat
am Freitag den Teilbericht zur «Zigeunerpolitik» der Schweiz
publiziert.
• INGRID HESS
Das Unrecht an Roma und Sinti, eine jahrhundertelange Geschichte
von Verfolgung, zeitweiliger Duldung, Ausgrenzung und
Zwangsassimilation und schliesslich von Genozid durch den
Nationalsozialismus, wird - wenn überhaupt - erst seit jüngerer Zeit
zur Kenntnis genommen. Entsprechend dünn ist die Erkenntnislage. Man
habe in mancher Hinsicht historiografisches Neuland betreten müssen,
heisst es in der gestern publizierten Studie «Roma, Sinti und
Jenische - Schweizerische Zigeunerpolitik zur Zeit des
Nationalsozialismus». Die Zeit zwischen 1933 und 1945 ist laut den
Autoren Regula Ludi und Thomas Huonker noch überhaupt nicht
erforscht . Die Arbeit, eine Teilstudie zum Flüchtlingsbericht der
Bergier-Kommission, nennt anders als der Flüchtlingsbericht der
Unabhängigen Expertenkommission (UEK) keine Opferzahlen, zeigt aber,
dass die Schweiz ihre «Zigeunerpolitik» früher begann und länger
aufrechterhielt als andere
Staaten.
Beförderungsverbot
Seit 1906 durften Roma und
Sinti in der Schweiz nicht mehr per Bahn oder Schiff befördert
werden; ausländische Fahrende wurden zur erkennungsdienstlichen
Erfassung interniert (die Männer in der bernischen Arbeitsanstalt
Witzwil, die Frauen in karitativen Obdachlosenheimen) und später
ausgeschafft (vgl. unten). Bereits seit 1911 führte das Eidg.
Justiz- und Polizeidepartement eine «Zigeunerregistratur». Eduard
Leupold, Adjunkt der Polizeiabteilung, erklärte Fahrende zur «Gefahr
für die innere Sicherheit»; es handle sich um Menschen, die «das
Staatsgesetz gewohnheitsmässig brechen und sich ausserhalb der
Gesellschaftsordnung stellen». Sie seien «refraktär gegen jede
bürgerliche Ordnung und staatliche
Autorität».
Mitarbeit bei SS-Organisation
Die Schweiz versuchte sehr früh, ihre Politik international
zu koordinieren, scheiterte jedoch zunächst an der mangelnden
Kooperationsbereitschaft der meisten Nachbarstaaten, welche mit
Ausnahme von Bayern an der Freizügigkeit für Nichtsesshafte
festhielten. Die weiteren Anläufe zur internationalen Koordination
der «Zigeunerpolitik» nach dem Ersten Weltkrieg waren erfolgreicher.
Auf Initiative österreichischer und deutscher Polizeibehörden wurde
1923 die Internationale Kriminalpolizeiliche Kommission (IKPK)
gegründet, die sich auch der «Bekämpfung der Zigeunerplage»
verschrieb und in der auch die Schweiz mitarbeitete. Das Ziel der
IKPK war klar: Die Fernhaltung bzw. Vertreibung der ausländischen
Roma und Sinti von den Territorien der Mitgliedstaaten. 1935
billigte die IKPK die rassistischen Repressionsmethoden des
Nationalsozialismus. Die IKPK-Konferenz von 1935 habe für die Roma
und Sinti eine ähnlich fatale Bedeutung gehabt wie das Scheitern der
Konferenz von Evian 1938 für die jüdischen Flüchtlinge, heisst es im
Bergier-Bericht. Beide verschlossen den NS-Opfern die letzten
Fluchtchancen.
Ab 1940 befand sich die Kommission fest im Griff
der SS. Sämtliche Materialien der IKPK standen somit auch all jenen
deutschen Stellen zur Verfügung, welche den Völkermord an Juden,
Roma und Sinti planten und organisierten. Die nationalsozialistische
Dominanz der IKPK störte die Schweizer Polizeibehörden jedoch nicht.
Der zweite Mann des Schweizer Geheimdienstes, der stadtbernische
Polizeidirektor Werner Müller, war offizieller IKPK-Delegierter der
Schweiz und zählte als «ordentlicher Berichterstatter» laut
deutschen Akten zu den «Gehilfen des Präsidenten», des
SS-Gruppenführers Heydrich. 1942 begab sich sogar der Chef der
Polizeiabteilung des EJPD Heinrich Rothmund an den IKPK-Sitz in
Berlin, wo er mit dem Direktor des Reichskriminalamtes und diversen
SS-Leuten zusammentraf, welche in der Vernichtungspolitik des
Dritten Reiches eine aktive Rolle spielten. 1943 machte der
Schweizer Vertreter Heinrich Zangger der IKPK-Leitung in Berlin den
(nicht verwirklichten) Vorschlag, die «organisatorischen Grundlagen
der internationalen Verbrecherbekämpfung in Bern oder Genf zu
beraten».
Quellenmangel
Vor Beginn
des Zweiten Weltkriegs war es üblich, unerwünschte Ausländer ins
Nachbarland abzuschieben. «So wurden in den späten 20er- und frühen
30er-Jahren ganze Gruppen von Sinti und Roma zwischen der Schweiz
und Italien hin- und hergejagt». Was die Zeit während des Zweiten
Weltkriegs betrifft, sei die Forschung jedoch mit einem eklatanten
Quellenmangel konfrontiert, heisst es im Bericht der
Bergier-Kommission. Kein einziger Hinweis auf Fahrende fand sich in
den Dokumenten der Flüchtlingspolizei und in den Berichten der
Grenzwächter und Zollbehörden. Die UEK folgert daraus, dass man sich
in Bern nicht mit dem Flüchtlingsproblem von Roma, Sinti und
Jenischen befasste und die «Grenzsperre» auch dann nicht aufhob, als
das Wissen über die nationalsozialistischen Verfolgungen bereits
gross war. Als sehr wahrscheinlich gilt, dass in den 30er-Jahren in
der Schweiz nur drei Zigeunerfamilien geduldet wurden, und auch sie
wohl nur, um diplomatischen Konflikten mit den Nachbarstaaten ein
Ende zu setzen.
Wie viele Fahrende hingegen an den Grenzen
abgewiesen wurden, ist nicht bekannt. Bekannt sind lediglich
Einzelfälle. Die Tatsache, dass eine Gruppe von Fahrenden als
«étrangers indésirables» («unerwünschte Ausländer») 1939 an der
französischen Grenze zurückgewiesen wurde, obwohl sie im Besitz von
gültigen Ausweisschriften war, deutet laut dem Bericht jedoch darauf
hin, dass die seit 1913 eingeleitete Politik auch während des
Zweiten Weltkriegs fortgesetzt wurde.
Das Beispiel des
17-jährigen Anton Reinhardt zeigt, dass die Schweiz Fahrende aber
auch nach 1944 noch zurückwies, als die Asylpolitik wieder gelockert
worden war und die in Gefahr für Leib und Leben befindlichen
Verfolgten nicht mehr weggewiesen werden sollten. Andere Fälle
zeigen, dass eine weitere Abwehrstrategie darin bestand, das
Schweizer Bürgerrecht von Roma und Sinti nicht anzuerkennen -
«selbst um den Preis, dass eigene Staatsangehörige in
Konzentrations- und Vernichtungslager deportiert
wurden».
Familien auseinander
gerissen
Diese Politik gegenüber ausländischen
Fahrenden fand im Innern ihre Entsprechung. Mit Zwangsmassnahmen wie
Sterilisationen, Heiratsverhinderungen usw. versuchte man dieser
Minderheit Herr zu werden, die durch ihre Lebensweise schwer
kontrollierbar war und sich durch wachsende Strafregister
auszeichnete, was die eugenischen Forschungsergebnisse vom
«geborenen Verbrecher» zu bestätigen schien. Die Stiftung Pro
Juventute verfolgte während Jahrzehnten eine von Bund, Kantonen und
Gemeinden gebilligte Strategie der Zwangsassimilation. Pro Juventute
gründete 1926 das «Hilfswerk Kinder der Landstrasse», dessen Ziel es
war, die nichtsesshafte Lebensweise zu beenden, und zwar auf dem Weg
der Auflösung der «grossen Vagantenfamilien, deren Glieder zu einem
grossen Teil unstet und zuchtlos dem Wandertrieb frönen und als
Kessler, Korber, Bettler oder Schlimmeres einen dunklen Fleck in
unserm auf seine Kulturordnung so stolzen Schweizerlande
bilden».
Familien wurden seit 1926 auseinander gerissen, Kinder
in Heime, Anstalten und Pflegefamilien gebracht - mit dem Ziel der
«Unschädlichmachung» und Zerstörung der nichtsesshaften Lebensweise.
Erst 1973, nach einer Artikelserie im «Schweizerischen Beobachter»,
stellte das «Hilfswerk» seine Tätigkeit ein.
Django Reinhardt abgewiesen
hei. Der Bericht «Roma, Sinti und Jenische - Schweizerische
Zigeunerpolitik zur Zeit des Nationalsozialismus» zeichnet einige
der Schicksale von Roma und Sinti vor und während dem Zweiten
Weltkrieg nach.
Die Familie C. wurde 1929 von Italien, das
drei Jahre zuvor «das Staatsterritorium von Roma und Sinti zu
säubern» begonnen hatte, als «Zigeunerfamilie» identifiziert und -
weil sie angab, schweizerischer Herkunft zu sein - in die Schweiz
gescheucht. Doch auch in der Schweiz, wo schon seit 1906 ein
Einreiseverbot für Fahrende bestand, wollte man diese Menschen
nicht. So trieb man sie nach Italien zurück, von wo aus sie von den
italienischen Behörden zurück nach Stilfs geschoben wurden. Die
Schweizer fanden sie dann im Münstertal und brachten sie erneut über
die Grenze:
«Die Italiener waren nicht auf ihrem Posten und so
konnte man annehmen, dass der Abschub gelungen sei. Gegen 7 Uhr
morgens kamen dann aber ca. 40 Faschisten und jagten die Zigeuner
mit Schreckschüssen wieder zurück», notierte das Landjägerkommando
Graubünden. Zwei Tage später brachte man die Roma-Gruppe heimlich
bei Oberwil (BL) nachts über die Grenze.
Bis auf
Passhöhe geschoben
Die Familie M. verbrachte den
Winter 1929/30 im Hof des Polizeigebäudes. Man hatte sie in Lugano
inhaftiert und erkennungsdienstlich erfasst. Die Rückkehr nach
Italien im Frühling endete mit der erneuten Festnahme. Im
Behördenbericht heisst es: «Sie wurden hierauf in die Berge geführt
gegen den Simplon um diese armen Leute so bei Nacht und Nebel über
die Grenze zu schieben in die Schweiz. Die Leute wurden also von den
italienischen Grenzwächtern bis auf die Passhöhe geschoben oder
vielmehr getrieben u. im Schnee mussten diese Heimatlosen ohne dass
man ihnen nur etwas zum Essen verabreichte, hungernd verbleiben, wie
angegeben wurde, vier volle Tage lang. Die Schweizer Grenzwächter
wollten sich ihrer wie begreiflich anfangs auch nicht annehmen aber
die ital. Grenzw. stunden mit erhobenen Waffen da . . .» Die Familie
M. wurde dann ins Untersuchungsgefängnis Brig gebracht. Im April
mussten sie wieder den Rückweg nach Italien antreten. Die acht
Familienmitglieder «kamen an der Grenze an, die von 25 bis 30
faschistischen Milizen bewacht war (...). Sie verwehrten den
Zigeunern das Betreten von italienischem Boden und drohten sie
niederzuschiessen, wenn sie nur einen Schritt weitergingen.» Erst
nach diplomatischen Verhandlungen mit Italien nahmen die
Bundesbehörden die Fahrenden auf.
1938 folgte dann die
Ausschaffung nach Frankreich. Doch die Familie fand dort keine
Bleibe und ersuchte um ein Aufenthaltsrecht in einer Walliser
Gemeinde, welches gewährt wurde. Die Bundesbehörden schlugen vor
«die Familie jetzt gewaltsam auseinanderzureissen». Die Kinder seien
bei Bauern oder in Erziehungsanstalten zu versorgen. Doch davon sah
man schliesslich ab. Der Walliser Polizeidirektor willigte ein, die
Familie zu dulden und wie internierte Flüchtlinge der Arbeitspflicht
zu unterstellen. Der Familienvater bemühte sich um das Schweizer
Bürgerrecht, doch wurde es ihm verwehrt. Sohn Tschawo, der fast sein
ganzes Leben in der Schweiz verbrachte, erhielt 1993 das
Bürgerrecht.
2. Weltkrieg: Grenze bleibt
zu
Die noch vorhandenen Quellen zu den während der
Kriegszeit weggewiesenen Flüchtlingen werden im Bericht als derart
lückenhaft bezeichnet, «dass sie keine Rückschlüsse auf die Zahl der
weggewiesenen Roma, Sinti und Jenischen zulassen». Hingegen lassen
sich laut den Autoren Regula Ludi und Thomas Huonker auch hier
Einzelfälle rekonstruieren.
So schoben die Schweizer Behörden den
1944 bei Waldshut in die Schweiz geflüchteten «Zigeunermischling»
Anton Reinhardt ins Elsass ab. Dort wurde Reinhardt gefasst und ins
Konzentrationslager Schirmeck-Vorbruck verbracht. Nach einem
misslungenen Ausbruch zwang man ihn, sein eigenes Grab zu schaufeln
und erschoss ihn.
Abgewiesen wurde auch der Jazzgitarrist Django
Reinhardt. Er war beim ersten Fluchtversuch von deutschen
Grenzwächtern aufgegriffen worden, kam dank einem jazzbegeisterten
Wehrmachtsoffizier aber wieder frei. Beim zweiten Versuch wiesen ihn
die Schweizer Grenzwächter ab. Reinhardt konnte unbehelligt nach
Paris gelangen.
Schweizer im
KZ
Mehreren Fahrenden, die von Holland 1930
ausgeschafft werden sollten, entzog die Schweiz das Bürgerrecht, um
deren Rückkehr zu verhindern. Sie landeten in der Folge in
Konzentrationslagern, während andere von den Holländern
ausgelieferte Fahrende wieder auf freien Fuss gesetzt worden waren,
weil deren Herkunftsstaaten sich dafür eingesetzt hatten. So wurden
Josef F. mit seiner Mutter und fünf weitere Kinder nach Auschwitz
deportiert. Während Josef F. dem Tod in den Gaskammern knapp
entrann, ist über das Schicksal der anderen Familienmitglieder
nichts bekannt. Die Schweizer Behörden weigerten sich auch nach
Kriegsende, die Staatsangehörigkeit Josef F.'s anzuerkennen.
Schweizer Antiziganismus
hei. Feindlichkeit gegenüber Sinti und Roma (Antiziganismus) hat
eigene Wurzeln in der Schweiz. Mehrere Wissenschaftler entwickelten
hier ein eugenisches Gedankengut, auf das sich die Politik stützte.
«Ein vom Urahn begründetes, vom Ahnen gehäuftes, unheilvolles Erbe
von moralisch-ethischem Schwachsinn» glaubte der Bündner Psychiater
Josef Jörger (1860-1933) nachweisen zu können. Er erklärte dieses
Erbe für «Vagabundismus, Verbrechen, Unsittlichkeit, Geistesschwäche
und Geistesstörung, Pauperismus» verantwortlich.
Jörger
befasste sich als Direktor der Irrenanstalt Waldhaus intensiv mit
den Jenischen und der Frage der Vererbbarkeit ihrer Lebensweise. Er
publizierte seit 1905 zu jenischen Bündner Familien und begründete
damit einen Strang der erbtheoretischen argumentierenden
Zigeunerforschung, der die nationalsozialistische Zigeunerforschung
massgeblich prägte und für die Politik gegenüber Fahrenden als
Legitimation diente.
Der deutsche Protagonist der
nationalsozialistischen Zigeunerforschung, Robert Ritter, welcher
die Jenischen als «Auswurf der bürgerlichen Gesellschaft»
qualifizierte, hatte einen Teil seiner psychiatrischen Ausbildung in
der Zürcher Klinik Burghölzli absolviert, dessen Direktor er sehr
schätzte.