DAS SCHWEIZERISCHE HILFSWERK "KINDER DER LANDSTRASSE"
Jenische als Opfer der SozialhygieneIm Mai dieses
Jahres beschloss das schwedische Parlament eine Entschädigung für
alle Opfer von Zwangssterilisierungen, die im Zeitraum von 1934 bis
1975 erfolgt sind. Damals, in den zwanziger Jahren, machte in ganz
Europa eine neue Wissenschaft von sich reden: die "Eugenik". Unter
Beschwörung eines gesunden Volkskörpers entstand eine Sozialpolitik
der Ausschließung und schließlichen Ausmerzung der gesellschaftlich
Schwachen. In der Schweiz brachte 1926 das Hilfswerk "Kinder der
Landstraße" den Krieg gegn die Fahrenden auf den Plan.
Von LAURENCE JOURDAN *
* Journalistin, Autorin der Fernsehreportage
"Kinder der Landstraße", die auf arte/point du jour gezeigt
wurde.
"Gleich nach der Geburt haben sie mich meiner Mutter weggenommen.
(...) Die ersten sechs Monate meines Lebens verbrachte ich in einem
Heim für geistig Zurückgebliebene, wo ich die ersten psychischen
Misshandlungen eines jenischen Kindes erlebte (...). Als ich meinen
Vormund, Doktor Siegfried, fragte, wer meine Eltern seien, sagte er
mir (...), deine Mutter ist eine Hure, und dein Vater ein Asozialer.
Zehn Jahre lang habe ich mit dieser Antwort gelebt. Bis ich
verstand, was er mir eigentlich gesagt hatte: Meine Eltern seien
Zigeuner."
Mariella Mehr lebt in Italien und ist eine Schriftstellerin aus
dem Volk der Jenischen. Seit über fünfundzwanzig Jahren bannt sie
die Erinnerung an diese fahrende Volksgruppe aus der Schweiz aufs
Papier, die zwischen 1926 und 1972 im Rahmen der "Aktion Kinder der
Landstraße" einer regelrechten Hetzjagd ausgesetzt war. Wie Hunderte
von fahrenden Kindern wurde sie ihren Eltern gewaltsam entrissen, da
man sie, wie schon ihre Mutter und später ihren Sohn, zum sesshaften
Leben zwingen wollte.
Zweiundsiebzig Jahre nach Beginn der Aktion beseitigen die
Ergebnisse einer historischen Studie auch die letzten Unklarheiten
über deren Beurteilung: Bundesrätin Ruth Dreifuss (die
schweizerische Innenministerin) bezeichnete das "Hilfswerk" im Juni
1998 öffentlich als "tragisches Beispiel der Diskriminierung und
Verfolgung einer Minderheit, weil deren Lebensstil sich von dem der
Mehrheit unterschied".
Das "Hilfswerk für die Kinder der Landstraße", das 1926 von der
schweizerischen Wohltätigkeitsstiftung Pro Juventute gegründet
wurde, entriss im Zeitraum eines halben Jahrhunderts über
sechshundert jenische Kinder ihren Familien und verbrachte sie in
Gastfamilien oder Waisenhäuser, wenn sie nicht gleich in
Gefängnissen oder psychiatrischen Anstalten interniert wurden. Ziel
war es, "Kinder vor Aussetzung und Landstreicherei zu bewahren",
sprich: die Kinder der Fahrenden den Idealen der sesshaften
Gesellschaft entsprechend umzuformen; Erniedrigungen, Misshandlungen
und Rassismus waren die Folge. Mit regionalen Unterschieden
allerdings: während die "Jenischen" in der Deutschschweiz und im
Tessin verfolgt wurden, blieben sie in der französischen Schweiz
weitgehend verschont.
Alfred Siegfried (1890-1972), der Gründer und Direktor des
Hilfswerks, den die eingangs erwähnte Schriftstellerin als ihren
"Vormund" betitelte, war diesen Kindern ein Alptraum. Unter aktiver
Mithilfe der Polizei sowie der politischen Behörden der Kantone und
der Gemeinden entwickelte er einen wütenden Rassismus gegenüber den
Fahrenden, die er als "geistig minderbemittelt", "psychopathisch",
"schwachsinnig" oder "debil" bezeichnete.
Nachdem die Wochenzeitschrift Der Schweizerische Beobachter 1972
den Skandal aufdeckte, war Pro Juventute im Jahr darauf
gezwungen, das Hilfswerk aufzulösen. Im Jahre 1987 übernahm die
Schweizerische Eidgenossenschaft offiziell die moralische und
politische Verantwortung für die Aktion und stellte den Opfern
zwischen 1988 und 1993 elf Millionen Schweizer Franken als
symbolische Wiedergutmachung zur Verfügung. Erst im Jahr 1996
führten drei Historiker im Auftrag des Bundesrates eine Studie über
jene Zeit durch, um die "Zielsetzungen, Strukturen, Finanzierung und
Aktivitäten des Hilfswerks für die Kinder der Landstraße" zu
erforschen und dabei die "Rolle der Eidgenossenschaft und der
Stiftung Pro Juventute" zu ergründen.
Die Ergebnisse dieser Arbeit, die im Juni 1998 in Bern der
Öffentlichkeit vorgestellt wurden, sind niederschmetternd. Bereits
in den zwanziger Jahren beschlossen die Bundesbehörden - im
Bestreben, alle Formen der Randständigkeit entschieden zu bekämpfen
-, jene Bürger zwangsweise zu unterwerfen, die den herrschenden
Ordnungsidealen nicht entsprachen. Die Fahrenden wurden als "soziale
Abweichler", "Faulenzer, verwahrloste und zum großen Teil
degenerierte Leute" betrachtet und von der Kriminalanthropologie
jener Zeit als "Vagabunden von Geburt an" gebrandmarkt.
Die Jenischen, deren Wanderschaft eng mit ihrer gewerblichen
Tätigkeit zusammenhing, reisten im Familienverband. Sie gaben dem
Unterricht ihrer Kinder im eigenen Handwerk den Vorrang vor dem
regelmäßigen Schulbesuch. Die Gesellschaft war der Meinung:
"Umherschweifen mündet im Verbrechen", und so gerieten Kultur und
Lebensstil der Fahrenden ins Visier der Behörden: "Wer die
Landfahrerei wirksam bekämpfen will, muss versuchen, die
Gemeinschaft der Fahrenden zu sprengen. Auch wenn das hart klingen
mag - er muss der familiären Gemeinschaft ein Ende setzen. Eine
andere Lösung gibt es nicht", schrieb Dr. Alfred Siegfried und
verwandelte das zu Wohlfahrtszwecken gegründete Hilfswerk Kinder der
Landstraße in ein sozialpolitisches Instrument, um "die Gesellschaft
von dem Übel zu befreien, das diese als minderwertig eingestuften
Familien und Gruppen von Fahrenden darstellten", wie die Historiker
1998 resümierten.
Ab 1930 plante das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement
(Justizministerium) den Zugriff auf alle Kinder in einem Zeitraum
von zehn Jahren. Die Aktion wurde aus Mitteln des Departements des
Innern sowie der Kantone und Gemeinden finanziert. Den Verfassern
der historischen Studie zufolge "machten die Subventionen des Bundes
zwischen 7 und 25 Prozent des Gesamtbudgets des Hilfswerks aus". Sie
erfolgten noch bis 1967, die übrigen Gelder stammten teils von
Mäzenen und Vereinen, teils wurden sie von der Stiftung selbst
erwirtschaftet: durch den Verkauf von Sondermarken und
Propagandabroschüren.
Auf Initiative des Hilfswerks wurde das fahrende Volk zunächst
statistisch erfasst. Alfred Siegfried nahm die Kinder in seine
Vormundschaft - er hatte auf diese Weise über dreihundert Mündel -,
nachdem er dafür gesorgt hatte, dass ihre Eltern unter
obrigkeitliche Aufsicht gestellt wurden. Seiner Ansicht nach war der
totale Bruch des Kindes mit der familiären Welt Voraussetzung für
das Gelingen seiner erzieherischen Ziele. Und er schrieb: "Jedesmal,
wenn aufgrund unserer Nachgiebigkeit oder durch ein unglückliches
Zusammentreffen (sic) Kinder, die noch nicht angepasst oder
charakterlich nicht gefestigt waren, mit ihren Eltern in Kontakt
kamen, war unsere ganze Arbeit zunichte gemacht."
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Dr.Siegfried mit jenischen Kindern.
(Foto Hans Staub, 1953) |
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Robert Huber, der seinen Eltern im Alter von acht Monaten
weggenommen wurde, lernte seine Mutter erst als Zwanzigjähriger
kennen. "Vor mir stand eine völlig fremde Frau. Und diese Frau,
meine Mutter, sagte mir, ich hätte noch zehn weitere Geschwister.
(...) Die Familie existierte nicht mehr. Keiner wusste vom Verbleib
des anderen. (...) Die jenischen Männer mussten ihren Militärdienst
ableisten, und in dieser Zeit nahm man ihnen ihre Kinder weg. Wenn
sie zurückkamen, fanden sie ihre Frauen weinend vor. Und wenn sie
ihre Kinder zurückforderten, drohten die Behörden ihnen mit der
Einweisung in eine psychiatrische Klinik oder ins Gefängnis." Die
Jenischen mussten zwar allen schweizerischen Bürgerpflichten
nachkommen, doch viele Rechte wurden ihnen vorenthalten.
Vom Klerus wurde diese Politik weitgehend mitgetragen. Die
Kinder, die vor allem durch die Verinnerlichung von Ordnungs- und
Arbeitswerten gesellschaftsfähig werden sollten, erhielten nur eine
rudimentäre Bildung. Die Jungen konnten bestenfalls eine Lehre
machen, die Mädchen wurden in Hauswirtschaft unterrichtet. Täglich
waren sie Misshandlungen, Rassismus und selbst sexuellem Missbrauch
ausgesetzt, sei es bei Nonnen, auf Bauernhöfen (wo sie als billige
Arbeitskräfte eingesetzt wurden) oder in Strafanstalten. Uschi
Waser, die Vorsitzende des Vereins "Naschet Jenische" (Steht auf,
Jenische) wurde innerhalb von achtzehn Jahren in dreiundzwanzig
verschiedenen Einrichtungen untergebracht. Noch unter dem Eindruck
der sie betreffenden Äußerungen in ihrer 3 500 Seiten starken
Akte, erklärt sie: "Siegfried sagte, alle Zigeuner sind schlecht,
sie lügen und stehlen. (...) Sie würden nicht zu Lügnern gemacht,
sondern sie würden so geboren."
Auch viele schweizerische Wissenschaftler teilten diese
Vorurteile und ließen sie in ihre Studien einfließen. Schamlos
nutzten sie die Aktion Kinder der Landstraße, um ihre Thesen über
die "erbliche Minderwertigkeit" der Fahrenden zu untermauern.
Zwangssterilisationen wurden durchgeführt, wenn auch nicht
systematisch: "Das Landfahrertum wird, wie auch bestimmte
gefährliche Krankheiten, hauptsächlich von Frauen übertragen",
notierte Siegfried im Tätigkeitsbericht des Hilfswerks für das Jahr
1964.
Mariella Mehr erinnert sich: "Als ich drei Jahre alt war, hat man
bemerkt, dass ich nicht sprechen wollte. Man beschloss, mich dazu zu
zwingen. Dazu benutzte man eine Art Badewanne. (...) Man legt den
Patienten in die Wanne. Man bedeckt ihn mit einem Brett, damit er
sich nicht befreien kann, nur der Kopf schaut heraus. Bis das Wasser
eisig wird. So bleibt er siebzehn, achtzehn oder auch zwanzig
Stunden lang liegen." Der Psychiater Joseph Jörger, der viele Jahre
lang die Klinik Waldhaus in Chur leitete, wo zahlreiche Jenische
interniert waren, war einer der ersten schweizerischen Ideologen der
Rassenhygiene. Noch im Jahre 1988 lebten dem Bericht der Historiker
zufolge etwa einhundert dieser Opfer der Wissenschaft in Kliniken
oder anderen Instituten.
Seit 1987 befinden sich alle das Hilfswerk betreffenden Akten im
Berner Bundesarchiv, wo sie, da sie formal den Kantonen gehören,
hundert Jahre lang nicht eingesehen werden dürfen. Nur die Jenischen
haben Zugang. Diese zeigten sich zunächst schockiert und verlangten
aus der Befürchtung heraus, die Archive könnten ihnen eines Tages
schaden, die Vernichtung der Akten. Doch in dem Maße, in dem sich
der Schleier über ähnlich dunkle Kapitel der jüngeren Schweizer
Geschichte lüftete, wurde ihnen klar, wie wichtig es ist, ihre
Geschichte zu bewahren. Sie begriffen desweiteren, dass diese
Politik ihrer Kultur das Fundament entzogen hatte, nämlich die
Wanderschaft. Heute sind die Jenischen in der Schweiz, deren Zahl
auf fünfunddreißigtausend geschätzt wird, mehrheitlich
"Beton-Jenische", das heißt sesshaft. Lediglich fünftausend von
ihnen sind noch auf den Schweizer Straßen unterwegs.
Die Aktion Kinder der Landstraße entstand im europäischen Kontext
der Zwischenkriegszeit. Ein nationalistisches Fieber hatte Europa
damals erfasst, und man war bestrebt, die gesellschaftliche Moral zu
festigen und die je eigene Kultur zu bewahren. Ökonomen sorgten sich
um die demographische Entwicklung; die Elite sah in der hohen
Geburtenrate unter Arbeitern und Marginalisierten eine Gefahr. Um
stark zu sein, sollte eine Nation sich nicht mit "Schwachen"
belasten, mit "sozialen Abweichlern" und Fremden, die ihren
wirtschaftlichen Aufschwung möglicherweise bremsen könnten. Eine auf
Geburtensteuerung abzielende Eugenik schien die Lösung für dieses
Problem der "Sozialhygiene".
Der Brite Francis Galton, der 1907 gemeinsam mit Karl Pearson das
Galton Laboratory for National Eugenics ins Leben gerufen hatte,
propagierte "die Gründung eugenischer Gesellschaften auf der ganzen
Welt" und fand in der Tat bald Bundesgenossen. Die Vorstellung, die
Menschheit durch Steuerung der Gebärfähigkeit rein zu halten,
verbreitete sich rasch. Zahlreiche schweizerische Wissenschaftler,
die mit der Bekämpfung der Fahrenden beauftragt waren, standen unter
dem Einfluss eugenischen wie nationalsozialistischen Gedankenguts
und trugen maßgeblich zur Einführung einer Politik bei, die während
des Zweiten Weltkrieges zur Ausrottung von mindestens 500 000
Zigeunern durch die Nazis führte: "Damals gab es eine enge
Zusammenarbeit unter den Forschern. Schweizerische Psychiater
spielten bei der Ausarbeitung der Gesetze des Dritten Reichs eine
Rolle", bestätigt der Historiker Walter Leimgruber, einer der
Autoren der Studie. Das erste Gesetz über die Sterilisierung geistig
Behinderter wurde 1928 im Kanton Waadt verabschiedet.
Auch Ernst Rüdin (1874-1952), Leiter der Psychiatrischen
Universitätsklinik Basel und Mitbegründer der Deutschen Gesellschaft
für Rassenhygiene (1905), deren Vorsitz er 1933 übernahm, war ein
deutsch-schweizerischer Psychiater. Er empfahl die Internierung von
Alkoholikern und geistig Behinderten und trat schließlich in die
NSDAP ein. Er gehörte zu den drei Verfassern des Gesetzes zur
Verhütung erbkranken Nachwuchses, das im Juli 1933 in Deutschland
verabschiedet wurde - ein Gesetz, das bei angeborener
Geisteskrankheit, manischer Depression, Schizophrenie, Epilepsie,
erblicher Taub- und Blindheit sowie bei starkem Alkoholismus etc.
die Zwangssterilisierung vorschrieb und aufgrund dessen ca.
400 000 Personen verstümmelt wurden, bis 1939 mit der "Aktion
T4"
die Ermordung der Geisteskranken und anderer "Minderwertiger"
beschlossen wurde.
In Frankreich erarbeitete der Chirurg und Biologe Alexis Carrel,
der 1912 mit dem Nobelpreis für Medizin ausgezeichnet worden war,
ein Programm für "erbliche biologische Aristokratie durch Eugenik".
Der Autor von "Der Mensch, das unbekannte Wesen" schrieb: "Damit
eine Elite fortbesteht, ist Eugenik unumgänglich. Es versteht sich
von selbst, dass eine Rasse sich über ihre besten Elemente
fortpflanzen muss."
Mehrere europäische Länder verabschiedeten in den dreißiger
Jahren Eugenik-Gesetze. Norwegen und Schweden stimmten bereits 1934
für ein Gesetz über Zwangssterilisierung, 1935 folgten Dänemark und
Finnland. Auch Eltern, die als unfähig erachtet wurden, ihre Kinder
ordnungsgemäß zu erziehen, konnten in den skandinavischen Ländern
zwangssterilisiert werden. In Norwegen waren es vierzigtausend
Menschen, in Dänemark sechstausend.
Schweden hat diese Politik sogar bis 1976 durchgeführt. Nachdem
im Jahr 1921 das staatliche Institut für Rassenbiologie ins Leben
gerufen worden war, fielen dem Sozial- und Rassenhygieneprogramm,
das erst 1976 eingestellt wurde, insgesamt etwa 63 000 Personen
zum Opfer.
90 Prozent der Sterilisationsopfer waren Frauen; infolge
ärztlicher Entscheidungen waren auch Jugendliche darunter.
Die im September 1997 ins Leben gerufene Enquête-Kommission der
Regierung schlug im März 1998 vor, Gelder in Höhe von 175 000
Kronen (20 260 Euro) für die Entschädigung der Opfer
bereitzustellen. Dieser Gesetzentwurf wurde am 19. Mai 1999 vom
Parlament verabschiedet. Die Zahl der Betroffenen, die noch am Leben
sind, wird auf sechs- bis fünfzehntausend geschätzt. Sie werden
allerdings nachweisen müssen, dass sie aufgrund von "psychischen
Störungen", "Epilepsie" oder "anderen geistigen Mängeln" gegen ihren
Willen sterilisiert worden sind. Zwei Hürden werden diese Menschen
hierzu nehmen müssen: Die erste besteht darin, das Gefühl der Scham
und Erniedrigung zu überwinden, das sie bisher zum Schweigen
verurteilte, die zweite ist dann die Überprüfung selber, der sie
sich werden aussetzen müssen.
dt. Miriam Lang
(1) Walter Leimgruber, Thomas Meier, Roger
Sablonier, "Das Hilfswerk für die Kinder der Landstrasse.
Historische Studie aufgrund der Akten der Stiftung Pro Juventute",
Bern (Schweizerisches Bundesarchiv) 1998. (2) Sylvia Thodé-Studer, "Les Tsiganes suisses, la marche vers
la reconnaissance", Lausanne (Réalités sociales) 1987.
Siehe auch Thomas Huonker (Hg.), "Fahrendes Volk - verfolgt und verfemt.
Jenische Lebensläufe", Zürich (Limmat) 1987. (3) Alfred Siegfried, "Kinder der Landstrasse". Zürich
(Pro-Juventute) 1964. (4) Siehe Jacques
Testard, "Le désir du gène", Paris (Flammarion) 1994, S. 38.
(5) Siehe hierzu auch Götz Aly, " Aktion
T4", Berlin 1989. (6 )"Alexis Carrel, cet
inconnu", Lyon (Ed. Golias) 1996. (7)
Stephen Bates, "Sweden pays for grim past",
The Guardian, London, 6. März
1999.
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