Die Dissertation beschreibt nicht nur eines der zahlreichen kantonalen Versorgungsgesetze, nämlich dasjenige des Kantons Zürich aus dem Jahr 1925. Die Arbeit schildert auch die Geschichte des Armenwesens und der Anstaltsversorgung im Kanton Zürich unter besonderer Berücksichtigung der Erziehungsanstalten, Korrektionsanstalten und Trinkerheilanstalten, sondern gibt auch Hinweise zur Gesetzeslage in anderen Kantonen und zu gesamtschweizerischen Überlegungen und Bestrebungen zur administrativen Versorgung. Die Arbeit gibt der Kritik an diesen freiheitsentziehenden behördlichen Massnahmen kaum Raum, sondern empfindet die Entwicklung des Versorgungswesens als Fortschritt.