Die für die Schweizerische Armen- und Fürsorgepolitik lange Zeit prägende Gemeinnützige Gesellschaft diskutierte an ihrer Jahresversammlung 1934 „rassehyigienische“ respektive „eugenische“ Fragestellungen und Praktiken, wie sie in der Schweiz schon seit 1890 anzutreffen waren, die aber aufgrund des noch weit eingreifenderen Vorgehens Nazideutschlands in diesem Bereich in der Schweiz Anhänger hatte, die gerne die bestehenden Sterilisations- und Kastrationspraxis in der Schweiz noch ausgeweitet hätten. Hauptredner und Verfechter dieser Richtung war der Zürcher Gynakologe Alfred Reist, Erfinder der Sterilisation „post partem“, also unmittelbar nach der Geburt eines Kindes, dem keine weiteren folgen sollten. Es gab aber auch Stimmen an dieser Tagung, welche, wenn auch in teilweiser Übereinstimmung mt Reist, sich gegen eine Ausweitung der Praxis in der Schweiz wandten. Die Vorträge wurde anschliessend im Wortlauf in der Schweizerischen Zeitschrift für Gemeinnützigkeit, Jg. 73 / 1934, publiziert.